Klage gegen Klosterfrau wegen Dosierungsempfehlung sinnvoll?
Ich habe gelesen, dass die Verbraucherzentrale in Sachsen dem Pharmaunternehmen "Klosterfrau" vorwirft, zu hohe Dosierungen bei den Magnesium-Präparaten zu empfehlen. So würde auf der Packung der Tabletten "taxofit Magnesium 600 Forte" eine tägliche Dosis von 600 Milligramm empfohlen, was viel zu viel wäre. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät beispielsweise zu einer täglichen Höchstdosis von 250 Milligramm täglich in Form von Nahrungsergänzungsmitteln.
Was haltet ihr von einer Klage vor Gericht? Wie wird das Gericht eurer Meinung nach entscheiden? Findet ihr eine Klage in diesem Kontext übertrieben und nicht nachvollziehbar oder durchaus angemessen als Reaktion? Ich meine, wer Magnesium zu hoch dosiert kann durchaus Durchfall davon bekommen, aber gibt es denn überhaupt nachweislich geschädigte Personen?
Bei der Einnahme von Magnesium kommt es auch auf den persönlichen Bedarf an, der sich auch zum Beispiel danach richtet, ob man sportlich aktiv ist oder nicht. Aber allgemein kenne ich eine Empfehlung von ungefähr 300 Milligramm pro Tag und da wäre die Empfehlung von Klosterfrau ja schon das Doppelte und das finde ich schon heftig.
Vielleicht gibt es keine unmittelbar betroffenen Menschen, aber die Verbraucherzentrale ist ja für solche Fälle auch da, dass eben die Verbraucher sich auf die Angaben verlassen können, die die Firmen machen. So etwas kontrollieren die Verbraucherzentralen und wenn dann die Firma auf ein entsprechendes Anschreiben vielleicht nicht reagiert hat, das doch zu ändern, finde ich eine Klage schon nicht unsinnig.
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