Kindsvater als Krankenpfleger missbrauchen

vom 20.12.2015, 16:52 Uhr

Herr A. und Frau B. haben einen gemeinsamen Sohn, sind aber seit zwei Jahren getrennt. Beide Elternteile haben das Sorgerecht für den Sohn, der zurzeit in den Kindergarten geht. Der Junge lebt bei seiner Mutter. Seinen Vater sieht der Junge alle zwei Wochen über das Wochenende und auch ein bis zweimal in der Woche.

Herr A. hat eine neue Lebensgefährtin, mit der er auch schon länger zusammen in einem Haushalt lebt. Seine Lebensgefährtin mag seinen Sohn. Gerne kümmern sich beide an den Umgangswochenende um den Jungen und waren auch schon gemeinsam mit ihm im Urlaub. Sie pflegen das Kind auch an den Umgangswochenenden, wenn er krank ist. Krankheit ist für beide kein Grund um den Umgang abzusagen.

Frau B. ist vor wenigen Wochen wieder in das Berufsleben eingestiegen. Sie hat eine neue Tätigkeit in Vollzeit begonnen. Die Arbeitszeiten passen aber zu den Zeiten, zu denen ihr Sohn in den Kindergarten geht oder betreut wird. Nur wenn der Junge krank wird, sieht es für Frau B. eng aus. Nun war der Sohn schon zweimal krank und sie konnte nicht zur Arbeit erscheinen.

Vor kurzem rief die Mutter dann den Vater morgens an, sein Sohn sei krank und er müsse ihn pflegen. Immerhin habe man ja das gemeinsame Sorgerecht und es könnte ja nicht sein, dass immer sie daheim bleiben muss. Beim ersten Mal hat der Vater seinen Sohn geholt und sich um ihn gekümmert, während die Mutter arbeiten war.

Mittlerweile ruft die Mutter ständig an. So empfindet es zumindest der Vater. Immer wenn sein Sohn krank ist, soll er sich um das Kind kümmern. Was sich natürlich auch nicht immer mit seiner Berufstätigkeit vereinbaren lässt. Die Mutter ging bereits so weit, dass sie eben meinte, er soll eben an den Tagen, an denen sein Sohn krank ist, seine Umgangstage nehmen.

Herr A. fühlt sich mittlerweile als Krankenpfleger missbraucht, da die Mutter ständig verlangt, dass er seinen kranken Sohn pflegt. Aber auch er hat einen Beruf, bei dem er nicht ständig fehlen kann. Generell ist er nicht der Meinung, dass er nur der Papa für ein gesundes Kind ist. Aber mittlerweile sieht er seinen Sohn fast nur noch, wenn er krank ist und er ihn pflegen soll. Die Umgangstage werden dann meistens verschoben, weil er seinen Sohn ja bereits an den Krankheitstagen hatte.

Herr A. möchte weiterhin für sein Kind da sein, egal ob der Junge krank oder gesund ist. Aber er kann halt auch nicht ständig am Arbeitsplatz fehlen. Vor allem auch nicht kurzfristig. Auch er muss sich an betriebliche Belange halten, wie wichtige Sitzungen und Termine. Nur wie kann sich Herr A. nun am besten der Mutter seines Sohnes gegenüber verhalten?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie sind bei den beiden die Kinderkrankentage verteilt? Normalerweise hat die Mutter 20 Tage im Jahr, weil sie alleinerziehend ist. Dabei kommt es nicht auf die Verteilung des Sorgerechts an. Kann es sein, dass sich bei ihr Krankenkasse und Arbeitgeber querstellen und nur 10 Tage bewilligen?

Dann müssten die beiden das einmal gemeinsam abklären. Es gibt ein Urteil vom BHG, dass die Tage durchaus komplett der Mutter zustehen. Was ich allerdings wenig sinnvoll finde, ist das Einspringen an Krankentagen als Umgangstage zu werten. Ich würde diese Tage zusätzlich zum vereinbarten Umgangsrecht ansehen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Kommt doch auch ganz darauf an, was die Mutter macht. Es gibt Berufe, bei denen gibt es keine Krankheitstage für das Kind. Bei Beamten ist das nochmals ein Sonderfall, diese haben gar keine Tage sondern bekommen Sonderurlaub bewilligt. Pro Kind aber maximal 4 Tage im Jahr und das ist wesentlich weniger als die 10 Tage für jeden Elternteil, für ein Kind.

Da kann ich es dann schon gut verstehen, wenn man als Mutter zusieht für die Krankheitstage jemand anderen zu finden und wenn der Erzeuger das ganze mitmacht, dann ist es halt so. Selbst bei Beamten die freiwillig gesetzlich versichert sind, haben diese keine 10 Tage - sondern auch nur die 10 Tage. Ist der Beamte Privat versichert, dann gibt es das überhaupt nicht und es kommt hier auf die Kulanz des Dienstherren darauf an. In der Regel werden hier auch nur die 4 Tage Sonderurlaub gewährt.

Was der Herr hier machen kann, dass er das ganze mal anspricht und sie fragt warum es der Fall ist. Wenn sie eine Beamtin ist, dann kann sie das auch so erklären. Klar kann er auch nicht dauerhaft an seinem Arbeitsplatz fehlen, soweit so klar und richtig, aber auch er hat eine neue Lebensgefährtin die anscheinend mit dem Kind gut kann und man sich dort auch ggf. ein wenig Aufteilen kann. Denn für ein krankes Kind müssen nicht zwei Erwachsene Zuhause sitzen, die neue Lebenspartnerin kann dazu ebenfalls die Tage vom Vater mit in Anspruch nehmen, da auf dem Krankenblatt nur die Rede ist von einer anderen Person die im Haushalt lebt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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