Keine Lohnfortzahlung bei Familienpflegezeit?
Familienangehörige können ja wohl auch eine Familienpflegezeit beantragen und eigentlich dachte ich, dass dies auch unter einer Lohnfortzahlung möglich wäre. Dem scheint aber wohl nicht so und irgendwie sehe ich bei dem ganzen Gesetz zur Familienpflegezeit nicht so wirklich durch.
Denn schaut man sich mal auf dieser Seite etwas näher um, so wird das Ergebnis vom Familienpflegezeit-Rechner als Darlehen ausgewiesen. Aber wie sehen denn nun die konkreten Regelungen zur Familienpflegezeit aus? Wer hat denn wann darauf Anspruch, wie sieht es denn mit den Bezügen bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis aus oder ist die Familienpflege ein reines Privatvergnügen?
Eigentlich ist es simpel. Wenn du einen Angehörigen, der mindestens Pflegestufe 1 hat, pflegen möchtest, dann kannst du für maximal ein halbes Jahr weniger oder gar nicht arbeiten. Das bleibt aber dein Privatvergnügen.
Damit du in der Zeit nicht verhungerst, kannst du ein zinsloses Darlehen bekommen. Du erhältst dann monatlich die Hälfte deines fehlenden Nettolohns ausgezahlt. Wenn du wieder arbeitest, zahlst du das Geld zurück. Der Betrag kann gestundet oder erlassen werden, wenn du als Härtefall giltst. Eine ganz tolle Sache ist das.
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