Kautionsrückzahlung nach Auszug bei Vermieterwechsel

vom 12.03.2018, 23:52 Uhr

Herr Sauer ist vor ein paar Monaten aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Bei Wohnungsübergabe war alles in Ordnung und Herr Sauer hat auch nicht über die Kaution geredet, weil er glaubte, dass es schon alles seinen Weg geht. Die Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2017 ist vorige Woche gekommen und er hat ein Guthaben. Auf der Abrechnung steht drauf, dass er diese auf das angegebene Bankkonto gut geschrieben bekommt.

Das Haus in dem Herr Sauer wohnte wurde 2016 von einem anderen Vermieter übernommen. Herr Sauer wohnte seit 2013 in dem Haus und hat ca 800 Euro Kaution an den alten Vermieter gezahlt. Da Herr Sauer aber die Kaution noch nicht wieder bekommen hat, hat Herr Sauer bei dem Vermieter angerufen und gefragt. Dieser meinte, dass Herr Sauer sich da an den alten Besitzer und Vermieter wenden muss, weil er die Kaution von den Mietern nicht von dem alten Besitzer bekommen hat.

Herr Sauer hat aber mal gehört, dass die Kaution auf jeden Fall, bei Vermieterwechsel, dann von dem neuen Vermieter übernommen wird und dann auch von dem neuen Vermieter ausgezahlt werden muss. Was soll Herr Sauer nun machen? Muss er sich wirklich an den alten Vermieter wenden, mit dem er keinen Kontakt mehr hat, weil dieser auch weg gezogen ist oder kann er das Geld von dem neuen Vermieter einklagen? Wie sollte Herr Sauer sich verhalten?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe zu Studienzeiten mal eine Wohnung bewohnt, wobei der Vermieter plötzlich gewechselt hat. Was da war, weiß ich gar nicht. Vermutlich hat der alte Vermieter gesundheitliche Probleme bekommen und war daher nicht mehr ansprechbar. Jedenfalls sind seine Söhne dann zu den neuen Vermietern geworden.

Als ich ausgezogen bin, musste ich auch erst einmal meiner Kaution hinterher rennen, dabei hatte ich sie definitiv bezahlt. Es wurde dann argumentiert, dass ich ja auch nur behaupten könnte, dass ich die Kaution gezahlt hätte (der Vater war vermutlich nicht ansprechbar, sonst hätte man den ja fragen können) und ich musste dann Beweise vorlegen, dass ich die Kaution bezahlt habe und in welcher Höhe.

Der Mietvertrag wurde nicht als Beweis akzeptiert. Ich habe also eine Kopie des Kontoauszugs an den neuen Vermieter gemailt, wo das dann bewiesen worden war, dass ich die Kaution gezahlt habe. Danach wurde das ohne Probleme ausgezahlt.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Das gleiche Thema wurde von Dir hier vor nicht einmal zwei Monaten schon einmal eröffnet. Und oh Wunder: Die richtige Antwort hat sich nicht geändert! Es ist immer noch § 566a BGB, der genau diese Situation regelt. Aber vielleicht magst Du ja einfach in meine damalige Antwort gucken, denn ich möchte die Antwort nicht wiederholen, es reicht völlig, wenn der Eingangsthread schon wiederholt wurde.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^