Kann Verkäufer bei Ebay Kauf einfach abbrechen?
Ich habe heute ein Teil bei ebay ersteigert, dass ich für einen Euro bekommen habe zuzüglich Versandkosten. Ich hatte nicht gleich gezahlt, da nur Überweisung als Zahlungsart angeboten wurde. Allerdings kam dann ein paar Minuten nach dem Kauf eine Mail, dass der Verkäufer den Kauf leider abgebrochen hätte.
In der Mail konnte ich dem weder zustimmen noch den Abbruch ablehnen. Da wir das Teil für einem Umbau bei der Heizungsanlage brauchen, möchte ich es natürlich gerne haben. Aber ich kann nun nur noch auswählen, ob ich bereits bezahlt habe oder eben schon eine Rückerstattung bekommen habe. Es gibt nicht mal eine Begründung, warum der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat. In der Auktion stand sogar noch, dass der Verkäufer 9 Stück zur Verfügung hätte.
Müssen wir dem Kaufabbruch des Verkäufers nun hinnehmen und akzeptieren? Oder können wir uns da vielleicht an ebay wenden? Würdet das überhaupt etwas bringen? Habt ihr schon solch einen Fall erlebt? Was habt ihr da gemacht?
Ich verstehe gar nicht, was es hier großartig zu diskutieren gibt. Ein Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn beide Parteien einverstanden sind und den Kaufvertrag abschließen. Natürlich kann der Verkäufer den Kauf einfach abbrechen, du hast es ja selbst erlebt. Dagegen wehren kannst du dich auch nicht, schließlich kannst du niemanden zwingen, etwas zu verkaufen, wenn er nicht möchte. Ich finde die ganze Frage total überflüssig.
Täubchen, wenn du so viele meiner Beiträge gerade für unsinnig und nicht diskussionsfähig hältst, warum antwortest du dann überhaupt darauf? Im Internet steht, dass ein Verkäufer normalerweise nicht einfach so einen Kauf abbrechen kann. Als Käufer könnte man das sogar einklagen. Auch würde ebay da wohl irgendwann Maßnahmen ergreifen, wenn sich dies bei einem Verkäufer häuft. Du siehst also, dass es eher nicht Standard bei ebay ist.
Man müsste wohl erst einmal klarstellen, ob der Verkäufer eine Auktion abgebrochen hat oder nach Auktionsende den Verkauf verweigert. Das kommt in dem Beitrag nicht so richtig zum Ausdruck. Eine Auktion kann ein Verkäufer jedenfalls sofort abbrechen, auch wenn du mit 1 Euro die Höchstbietende bist, beim Verkauf verweigern, da wird es schon etwas kritischer, aber windige ebay Verkäufer winden sich auch da heraus.
Die Auktion war bereits beendet und ich habe gerade die Zahlungsweisen angesehen, weil ich schauen wollte, ob ich mit PayPal zahlen kann, als ich die Mail bekommen habe, dass der Verkäufer den Kauf abgebrochen hat. Ich habe auch gelesen, dass man da als Käufer auch normalerweise zustimmen müsste oder diesen Abbruch auch ablehnen könnte, aber darüber stand gar nichts in der Mail.
Natürlich kann eine Auktion die noch läuft immer vom Verkäufer beendet werden, aber mir war doch neu, dass so ein Abbruch auch so ohne weiteres noch nach dem Kauf möglich ist. Das ist dem Kunden gegenüber ja nicht gerade toll und wenn das immer mehr Verkäufer machen, wird das sicherlich auch nicht positiv auf ebay wirken.
Ich würde mir da gar keinen großen Kopf drum machen und ebay macht da auch nichts, wenn es nicht gerade hundert Beschwerden gegen diesen Verkäufer in kurzer Zeit hagelt. Knalle dem Verkäufer, wenn du die Option noch zur Verfügung hast, eine negative Bewertung rein und fertig. Alles andere ist reine Zeitverschwendung.
Können kann er es ja offensichtlich, aber ohne Angabe von triftigen Gründen ist das nicht erlaubt und doch, natürlich ist hier ein Kaufvertrag entstanden! In dem Moment, wo ich bei e-Bay etwas zum Verkauf anbiete bin ich persönlich für mein Angebot verantwortlich und wiederum in dem Moment, wo jemand auf meinen Artikel bietet ist rechtlich auch ein Vertrag zustande gekommen. Es hat da schon etliche Klagen in dieser Richtung gegeben.
Einmal gab es vor vielen Jahren zum Beispiel den Fall, dass jemand ein hochpreisiges Luxusauto für einen Euro eingestellt hatte und aus irgendwelchen Gründen am Ende nur einen einzigen Bieter darauf aufmerksam machen konnte. Der Verkäufer wollte dann natürlich hinterher seinen Wagen nicht für einen Euro abgeben und hat vor Gericht verloren. Tja, dumm gelaufen. Vertrag ist Vertrag.
Nun wirst du dir sicher nicht die Mühe machen, wegen eines Bauteils für eine Heizung eine Klage einzureichen, aber okay und rechtlich abgesichert ist der Verkäufer nicht. Meines Wissens nach kannst du ihm aber, wenn er den Kauf von sich aus abgebrochen hat und du nicht (!) zustimmst, auch noch zurecht eine negative Bewertung abgeben.
Ich bin auch der Meinung, dass sobald der Artikel verkauft wurde, beide Parteien einverstanden sind und so der Kauf(vertrag) zustande kommt. Offensichtlich ist es nicht so oder es ist offensichtlich dann doch möglich das Angebot abzubrechen und vom Verkauf zurück zu treten. Wenn es umgekehrt passieren würde, dann würde das wohl auch zu Unmut beim Verkäufer führen. Denn genau dafür ist eBay ja da, Sachen zu kaufen und zu verkaufen.
Ich kenne es nur so, dass Angebote entweder von eBay selber abgebrochen werden, weil nicht den Richtlinien entsprechende Ware verkauft wird, wie beispielsweise irgendwelche online Spieleaccounts (die gehören technisch ja der Firma des Spiels). Oder dass man selber während einer Auktion ebendiese abbrechen kann. Ob man da Gründe angeben muss, weiß ich nicht. Ich bin noch in keine solche Lage gekommen.
Aber mittlerweile tendiere ich tatsächlich mehr zu Amazon, da läuft das Ganze etwas runder meiner Meinung nach und man hat je nach Artikel Amazon als Instanz zwischen Käufer und Verkäufer. Da geht das, finde ich, auch besser mit Erstattungen oder Garantiefällen.
Der Kauf wurde eindeutig nach dem Auktionsende mit erfolgreichem Gebot vom Verkäufer abgebrochen und nicht von Ebay selbst. Das wäre dann natürlich sicherlich auch wieder ein anderer Fall. Der Verkäufer behauptet nun, dass der Artikel gar nicht existieren würde, hat aber gleich ein neues Angebot mit diesem Artikel und einem höheren Startpreis eingestellt. Da fragt man sich, für wie doof er die Käufer bei Ebay hält.
Klar kann ein Verkäufer das hinterher noch abbrechen aber dafür braucht er dann auch einen guten Grund und alles wird dafür dann auch nicht zugelassen. Ist der Artikel nicht mehr vorhanden weil er kaputt gegangen ist in der Laufzeit, wie soll er diesen dann verkaufen? Sprich du müsstest es ihm nachweisen, dass das nicht so ist und wie willst du das machen? Auch mit einer weiteren Auktion alleine ist damit nichts bewiesen, er kann davon auch ein zweites Teil besitzen was damit nicht automatisch der Bestandteil von der ersten Auktion wird.
Bei Ebay ist es so, dass ein Vertrag schon zustande gekommen ist wenn auf ein Angebot geboten worden ist. Damit liegt die Kaufeinwilligung vom Käufer vor, der Verkäufer hat seine Zustimmung mit dem Einstellen bereits gegeben. Damit ist das Rechtswirksam aber auch da gibt es Schlupflöcher wie man das eben wieder nichtig machen kann, aber dafür braucht es dann schon einen guten Grund und die Nachweispflicht über den Betrug und das Lügen liegt leider hier beim Käufer und nicht beim Verkäufer.
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