Kann man vom Vermieter die Renovierung des Bades fordern?

vom 24.09.2019, 22:27 Uhr

Mein Partner und ich wohnen zusammen mit unserer Tochter in einer Mietwohnung einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft und das schon seit fast 14 Jahren. Als wir damals eingezogen sind, war das Bad zwar in einem annehmbaren Zustand, aber auch schon nicht besonders modern. Unsere Vormieter hatten damals die Badewanne einfach mit einem gelblichen Lack neu lackiert.

Inzwischen ist es so, dass dieser gelbliche Lack überall abplatzt und die Badewanne richtig "dreckig" und asozial aussieht. Wenn Besuch kommt und unsere Toilette nutzen möchte, schämen wir uns schon sehr dafür obwohl wir für den Zustand ja nicht wirklich was können. An der grundsätzlichen Hygiene mangelt es ja nicht.

Jetzt war vor Kurzem ein Hausmeister hier, weil auch die Spülung vom Klo nicht optimal ist. Er hat uns dann gesagt, dass das an der Verkalkung der Klorohre liegt. Im Zuge dessen hat er dann auch erwähnt, dass unser Bad schon mindestens 30 Jahre auf dem Buckel hat und eigentlich mal erneuert gehört.

Die Gesellschaft hat die Bäder in allen Nachbarwohnungen bereits renoviert, weil da die Einzugs- und Auszugsdichte einfach viel größer ist. Die meisten unserer Nachbarn leben max. 5 Jahre in so einer Wohnung und danach wird generell grundsaniert.

Das Problem ist nur, dass wir ja gar nicht vor haben in den nächsten 5-10 Jahren da auszuziehen. Wisst ihr eventuell ob wir ein Recht auf die Renovierung haben? Unser größtes Anliegen wäre vor allem diese beschämende Badewanne ...

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Erneuerung des Badezimmers im Mietrecht. Wenn dies einfach alt und vielleicht unmodern ist, aber alles funktioniert, dann hat man als Mieter wenig Möglichkeiten.

Ist jedoch die Funktion eingeschränkt, wie eben bei der Toilettenspülung oder auch wenn die Duschabtrennung nicht mehr Ihren Dienst tut etc., dann sieht es anders aus, weil eine Nutzung eben gewährleistet sein muss. In deinem beschriebenen Fall mit der Badewanne könnte es sein, dass man diese auf Grund der Absplitterungen der Farbe nicht mehr vernünftig sauber halten kann, weil ja auch Ränder entstehen, wo sich etwas ablagern kann etc. Das könntet Ihr zumindest mal dem Vermieter melden und mal schauen wie dieser reagiert und wenn dann so etwas großes wie die Badewanne erneuert werden sollte, macht man ja auch oftmals gleich das ganze Bad, zumal dabei ja auch Fliesen zu Bruch gehen und vermutlich von so alten Fliesen keine mehr als Reserve liegen.

Eine andere Möglichkeit wäre natürlich auch, gerade wenn man vor hat noch einige Jahre in der Wohnung zu leben, dass man selbst renoviert oder verschönert, gibt ja auch Farbe für Fliesen usw. Aber dabei ist Vorsicht geboten, da der Vermieter bei Auszug verlangen kann, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird. Also würde ich da nie etwas machen ohne schriftliche Reglung. Fragen kann man in dem Fall übrigens auch nach einer Kostenbeteiligung.

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Also wir hatten heute wegen eines anderen Problemes den Hausmeister noch einmal in der Wohnung. Der Hausmeister hat uns heute geraten, Fotos von der Badewanne zu machen und direkt an die vermietende Gesellschaft einen Antrag auf Renovierung stellen. Ich habe die Fotos heute gleich gemacht und den Antrag formuliert. Wenn ich Neuigkeiten habe werde ich Rückmeldung geben. :D

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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