Kann Friedhofsverwaltung eine Grabräumung anordnen?
Herr K bekam in der letzten Woche einen Brief der zuständigen Friedhofsverwaltung des elterlichen Grabes mit der Mitteilung, dass dieses Grab unwiderruflich, wegen einer Teilschließung des Friedhofes, geräumt werden müsse. Als Begründung wurde indirekt ein akuter Geldmangel angeführt.
Da in dem Bereich des elterlichen Grabes von Herrn K noch hunderte anderer Gräber existieren, hat er natürlich berechtigte Zweifel, ob solch ein Ansinnen der Friedhofsverwaltung überhaupt durchsetzbar ist.
Wenn es nach dem Herrn K ginge, dann würde er die Grabstelle der Eltern noch 100 Jahre oder länger erhalten wollen. Wie würdet ihr denn anstelle von dem Herrn K reagieren? Muss Herr K die Räumung der Grabstelle akzeptieren oder seht ihr da irgendwelche Widerspruchsmöglichkeiten?
Die Gemeinde darf eine Grabräumung aufgrund der jeweiligen Friedhofsordnung anordnen. Hierbei ist drauf zu achten, dass die 20 Jahre Ruhefrist eingehalten wird. Die Grabräumung darf also nicht angeordnet werden, wenn der letzte Beigesetzte erst 15 Jahre verstorben ist.
Herr K. sollte die Grabsteine komplett räumen, sonst übernimmt das die Gemeinde. Für eine Erstattung des Grabsteins oder anderer Wertgegenstände ist die Stadt nicht haftbar. Die Sachen gehen in den Besitz der Gemeinde über.
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