Kann eine P-Konto Bescheinigung ablaufen?

vom 16.03.2021, 12:50 Uhr

Ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, schützt einen gewissen Teil des vorhandenen Geldbetrages auf diesem vor einen möglichen Zugriff von Leuten, wo der Kontoinhaber Schulden hat, den Gläubigern. Es gibt eine automatische Freigrenze von glaube 1178,59€ je Monat, der wohl nicht weg gepfändet werden darf.

Dem Schuldner muss ein Betrag zum Existieren gelassen werden. Wenn ein Partner und / oder Kinder vorhanden sind, erhöht sich die Grenze. Für solch ein Konto gibt es wohl notwendige Bescheinigungen, dass das Konto als P-Konto geführt werden darf und nicht als normales Konto geführt wird. Können diese Bescheinigungen eigentlich ablaufen, sodass Gläubiger über den gesamten Geldbetrag auf dem Konto verfügen und das Einziehen können?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt keine P-Konto-Bescheinigung. Du kannst dein Konto auf ein P-Konto umstellen lassen und dann bleibt es so lange ein Pfändungsschutzkonto, bis du das wieder umstellen lässt.

Was du meist, ist eine Bescheinigung über einen höheren Pfändungsfreibetrag, weil du unterhaltspflichtig bist oder weil Leistungen von Familienangehörigen auf das Konto eingehen. Sozialleistungen und Kindergeld kann man schließlich nicht einfach splitten und teilweise an einen anderen Empfänger schicken. Diese Bescheinigungen sind immer nur befristet gültig, viele Banken fordern alle drei Monate eine neue. Denn die Situation könnte sich ändern.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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