Ist Medikamentenzuzahlung steuerlich absetzbar?

vom 11.08.2017, 16:56 Uhr

Ich nehme einige Medikamente für die ich in der Apotheke zuzahlen muss. Nun habe ich gehört, dass man diese Zuzahlung auch von der Steuer absetzen kann. Ab wann lohnt es sich das anzugeben oder muss man da erst eine höhere Zuzahlung haben, damit sich die Angabe auch lohnt und berücksichtigt werden kann? Wann ist so eine Zuzahlung absetzbar und für wen lohnt sich es bei der Steuer anzugeben, was man im Jahr zugezahlt hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Du kannst Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel und auch Fahrtkosten zum Arzt als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Aber das Finanzamt erkennt nur die Beträge an, die über deiner persönlichen Belastungsgrenze liegen. Wie hoch die Grenze ist, das richtet sich nach dem Einkommen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Das kann man schon. Allerdings muss dann schon ein rechtes Sümmchen zusammenkommen. Das lohnt sich vielleicht mal, wenn man besonders teuren Zahnersatz benötigt oder ein teures Hörgerät braucht. Ein genaues Berechnungsmodell findet man im Internet. Wenn man die Einkommenssteuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, kennen die sich dort damit aus.

Ein Berechnungsbeispiel lautete: Wenn ein verheiratetes Paar mit einem Kind 50.000 Euro Gesamteinkommen hat, kann es Zuzahlungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn die einen Betrag von 1.000 Euro übersteigen. Das ist eine Menge Geld und sind eine Menge Quittungen. Es sei denn es handelt sich eben um teuren Zahnersatz o.ä.. Wenn man dafür mal 3000 Euro ausgeben musste oder sogar mehr, lohnt sich das auf alle Fälle. Aber ich glaube in deinem Fall wirst du wohl passen müssen.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie bereist angemerkt worden ist, ist das mit der Außergewöhnlichen Belastung an bestimmte Grenzen gebunden. Diese Grenze liegt bei 1-2,5% vom Bruttoeinkommen, veranlagst du mit deinem Mann gemeinsam, dann zählt das für euch auch gemeinsam. Da muss man dann auch erst einmal darüber kommen und hier zählt der reine Bruttobetrag, nicht das bereinigte Einkommen was besteuert wird z.B. nach dem Abzug anderer Werbungskosten.

Aber wenn du auch nicht über die Grenze kommst alleine mit den Medikamenten, es gibt noch andere Dinge die man mit ansetzen kann als eine Außergewöhnliche Belastung. Fährst du jemand anderen von A nach B zum Arzt, dann ist das ebenfalls dort mit inbegriffen und damit kann man in der Summe dann schon die Grenze überschreiten. Geht es nur um die Medikamente alleine und dir sind diese zu teuer, dann kann man auch bei der Krankenkasse bereits einen Antrag auf die Befreiung der Zuzahlung stellen und damit seine Kosten senken wenn dieser bewilligt wird, und nicht nur in der Jahreseinkommenssteuererklärung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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