Ist ein gesonderter Mietvertrag unter Mietern auch gültig?

vom 18.10.2020, 13:52 Uhr

Aus purer Langeweile hatte ich letztens eine Folge von „The Big Bang Theory“ gesehen, wo Sheldon offenbar stets auf einen intern geschlossenen Mietvertrag pocht, der allerdings wohl rechtlich nicht haltbar gewesen sei.

Dort ging es natürlich um Banalitäten, die seinem komischen Verhalten geschuldet sind. Die haben fernab jeglichem Wohlwollen nichts mit unserer gelebten Realität zu tun, aber dennoch waren mein Freund und ich uns teilweise nicht sicher, wie ein intern geschlossener Vertrag unter Mietern separiert zu betrachten ist.

Man stelle sich jetzt also vor, dass man zusammen als WG wohnt. Nun stellen die dortigen Mieter sich untereinander noch eine Art Mietvertrag mit Unterschrift aus. Ob es nun darum geht, wie man die Zimmer nicht einrichten darf, gewisse Hausordnungen usw. Völlig egal erst einmal.

Und natürlich ist klar, dass Sheldon Cooper aus der Serie übertriebene Mietverträge abgeschlossen hat. Doch ist ein solcher interner Mietvertrag überhaupt in irgendeiner Form rechtlich in Deutschland beispielsweise haltbar? Kann man noch intern einen Mietvertrag abschließen, der WG-Bewohner zu etwas verpflichtet, gleichwohl es schon Verpflichtungen vom Vermieter gibt, die natürlich Vorrecht haben?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich wirklich haltbar ist. Immerhin hat man ja auch Grundrechte und darf nicht alles über andere Menschen bestimmen. Man kann sicherlich Verhaltensregeln aufstellen, an die man sich gemeinsam halten möchte, aber mehr auch nicht. Einfaches Beispiel Mitbewohner A und B vereinbaren, dass keiner mehr nach 23 Uhr nach Hause kommt. Nun feiert A und kommt nachts um 2 Uhr nach Hause. B ist zwar stinksauer, aber meinst du wirklich dass B nun die Polizei holen kann und Anzeige erstatten kann, weil A zu spät kam? Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen und entbehrt jeglichen Verständnis von Recht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn der Hauptmieter untervermietet ist es absolut üblich, einen Untermietvertrag aufzusetzen. Dies ist nicht nur rechtens, sondern sogar höchst empfehlenswert. Hierin können die Aufteilung der Nebenkosten oder eine Liste der gemeinsam genutzten Geräte verbindlich festlegt werden. Auch Regelungen bezüglich der Kosten im Falle einer WG-Auflösung sollte man so festlegen.

Bezüglich allen anderen Fragen gelten die Regelungen des Hauptmietvertrages oder die Vorgaben des Gesetzgebers; so dürfen keine von diesem zum Nachteil des Mitbewohners abgeändert werden. Zum Beispiel eine vom Hauptmietvertrag abweichende, verkürzte Kündigungsfrist. Aber unterschreiben kann man erstmal alles, rechtswidrige Regelungen sind in Deutschland in jedem Vertrag automatisch unwirksam.

Ich denke mal für einen Untermietvertrag gelten dieselben Grundsätze, wie für einen Hauptmietvertrag. Jede Regelung, die über die Mietsache in ihrer Substanz hinausgeht, ist ganz schnell ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Vermieter dürfen ja nicht mal das Rauchen verbieten. Solche Dinge muss man in einer Gemeinschaft eben mit gegenseitiger Rücksichtnahme regeln, was ja eigentlich auch jeder normale Mensch hinbekommen sollte.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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