Heizung selber entlüften bei Mehrparteienhaus sinnlos?
Frau Lustig wohnt jetzt erst das zweite Jahr in einer Wohnung zur Miete, wo mit Zentralheizung geheizt wird. Zuvor hat sie mit Holz und Öl oder anderen fossilen Rohstoffen selber geheizt. Angenehm ist es jetzt schon, allerdings liest sie immer wieder, dass man die Heizungen eigentlich einmal im Jahr entlüften sollte, weil sich in den Heizkörpern Luft ansammelt und die Heizkörper dann gluckern und unzureichend oder gar nicht mehr heizen.
Zur Entlüftung hat Frau Lustig auch schon zahlreiche Anleitungen im Internet gelesen und mit etwas Hilfe und Unterstützung einer erfahreneren Person würde sie das auch selber hinbekommen. Allerdings ist sie sich nicht sicher, ob sie das überhaupt darf oder ob der Vermieter dafür zuständig ist. Außerdem liest man hier überall, dass es sinnlos ist, wenn man in einer Mietwohnung wohnt, wo mehrere Mieter wohnen. Demnach müsste die Entlüftung dann als Ganzes durchgeführt werden und zwar von oben nach unten. Nun ist Frau Lustig unschlüssig. Kennt jemand die Situation? Wie handhaben andere Betroffene das?
Zur sogenannten Entlüftung einzelner Heizkörper bedarf es nicht der Zustimmung des Vermieters. Die Frage nach der Notwendigkeit hängt von der Konstruktion und der Größe der Zentralheizungsanlage ab und vom Zustand der Leitungen, Ventile und nicht zuletzt der Heizkörper selbst. Es gibt Anlagen, die sind jahrelang in Betrieb, ohne das jemals eine Entlüftung notwendig geworden wäre.
Anders sieht das in folgendem Falle aus: Eine Gastherme für eine Etage besitzt ein Manometer zur Überprüfung des Wasserstandes, dieser sollte regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden. Gleichzeitig mit der Auffüllung des Wasserstandes sollte die Luft in den Heizkörpern herausgelassen werden, weil sonst der Wasserstand nicht korrekt aufgefüllt werden kann. Dabei ist zu beachten, dass auch Wasser sich mit der Temperatur im Volumen verändert. Eine größere Zentralheizungsanlage besitzt dafür ein Ausgleichsgefäß. Eine kleine Gastherme unter Umständen jedoch nicht. Wird der Wasserstand zu hoch gewählt, kann die Therme unter Umständen sogar wie ein Dampfkessel mit zu viel Druck explodieren. In letzterem Falle ist also der Vermieter zu informieren, der die Wartung von einem Fachmann durchführen lässt, falls die Heizkörper nicht richtig warm werden oder Geräusche von sich geben.
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