Haftet Vermieter wenn im Pool seiner Mieter was passiert?

vom 25.07.2018, 23:31 Uhr

Herr Genau ist Vermieter eines Mehrfamilienhauses mit 6 Parteien. Die Mieter, die alle Kinder haben, haben den Garten als Gemeinschaftsgarten und würden gerne einen Swimmingpool aufstellen, der auch ziemlich groß ist. Eigentlich findet Herr Genau es ja gut, wenn seine Mieter sich wohl fühlen und sich vertragen. Aber Herr Genau hat nun gehört, dass er haften würde, wenn etwas passieren sollte.

Der Garten ist nicht mit einem Zaun gesichert. Es könnte theoretisch jeder in den Garten, was bisher wohl noch nicht vorgekommen ist. Aber was ist, wenn jemand Fremdes, ein fremdes Kind beispielsweise sich in den Garten verirrt und im Pool ertrinken würde. Was wäre, wenn den Kindern aus dem Haus etwas passiert? Ist der Vermieter in so einem Falle immer in der Haftung oder braucht Herr Genau sich da keine Gedanken zu machen. Die Mieter warten auf seine Zustimmung. Aber ihm ist das zu heikel. Was sagt ihr dazu und wisst ihr, wer haftet, wenn was passiert?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe gelesen, dass der Vermieter tatsächlich haften soll, wenn das Grundstück nicht gesichert ist und da jeder Mensch theoretisch zugreifen könnte. Aber was will der Vermieter unternehmen? Den Pool verbieten lassen? Einen Zaun aufstellen? Oder eine Badeaufsicht organisieren? Selbst da kann was passieren, wenn niemand anwesend ist wie zum Beispiel in der Nacht. Wobei ich bei Kindern nicht sicher bin, ob da nicht die Eltern auch mit schuldig sind, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzen und dem Kind dann was passiert.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ein Zaun ist ja generell auch schnell gebaut. Der Vermieter würde schon haften. Notfalls kann man ja auch eine Tür in den Zaun bauen, die nur vom Mieter geöffnet werden kann. Ansonsten würde ich das eher schwierig finden, wenn ich da einen großen Pool hinsetzen lasse und dann am Ende diese Mieter ausziehen und die nächsten Mieter sich vielleicht nicht so gut verstehen, das baut ja entweder darauf auf, dass sich immer alle verstehen oder der Mieter, der direkten Zugang hat, weil er unten wohnt, alle Kosten übernimmt. Ich würde mich auf so etwas nicht einlassen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Herr Genau ist Grundstückseigentümer und damit in der Haftung. Besonders dann, wenn auch Fremde einfach so das Grundstück betreten können. Ein Zaun würde zumindest fremde Menschen abhalten und wenn diese das Grundstück trotzdem betreten, dann begehen sie Hausfriedensbruch. Immerhin hat ein Zaun ja auch die Aufgabe, dass man fremde Menschen vom Eigentum abhält.

Ähnlich sieht das eben auch bei den eigenen Mietern aus. Auch da ist Herr Genau in der Pflicht, wenn etwas passiert. In wieweit dann auch die Eltern zur Verantwortung gezogen werden können, hängt vom Alter der Kinder ab. Je älter sie werden, desto weniger müssen sie ständig von den Eltern beaufsichtigt werden. Aber der Pool wäre auf dem Grundstück des Vermieters und er ist dann eben auch dabei haftbar, wenn was passiert.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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