Gutscheine 30 Jahre gültig, habt ihr das gewusst?
Ich war gerade eben rein interessehalber auf unserer Seite bei der Arbeiterkammer, wo auch Konsumentenrecht aufgelistet ist. Gibt man dort "Gutschein" in die Suche ein, erscheint ein Artikel über Gutscheine, die man im Geschäft einlösen kann.
Dort wird unter anderem erwähnt, dass ein Gutschein rund 30 Jahre lang ab Ausstellungsdatum günstig ist. Weigert sich der Verkäufer, den Gutschein anzunehmen, weil er anscheinend abgelaufen ist, so muss er den Gesamtwert des Gutscheines in Bar an den Kunden auszahlen.
Habt ihr das gewusst, dass es in Österreich so ein Gesetz gibt? Vielleicht existiert es auch in Deutschland und ihr müsst gar nicht auf das Ablaufdatum eines Gutscheines achten. Ihr müsst euch rein nur auf das Recht berufen, euer Geld zurück zu erhalten. Die Quelle findet ihr
hier.
Wie werdet ihr euch in Zukunft mit diesem Hintergrundwissen verhalten? Werdet ihr nun anders handeln, wenn die Verkäuferin sagt, dass ein Gutschein nicht mehr gültig ist? Oder glaubt ihr, dass ihr sowieso keine Chance hättet und habt ihr auch keine Nerven, da herum zu streiten?
Es wäre zumindest erst einmal gut zu wissen, ob es ein solches Gesetz auch in Deutschland gibt. Wenn ja würde ich mich schon anders verhalten. Bis jetzt bin ich immer angestrengt meine Gutscheine immer sofort umzusetzen, auch wenn ich meist gar nicht sofort etwas benötige.
So kommt es vor das ich Dinge kaufe, die ich gar nicht gebrauchen kann. Ich bin leider in der Hinsicht etwas schusselig, ich würde die Gutscheine vergessen wenn ich sie nicht sofort einlösen würde. Ich fände die gleiche Regelung hier in Deutschland auch ganz schön.
Laut
Wikipedia ist es leider in Deutschland immer noch so, dass der Gutschein nach drei Jahren verjährt. Allerdings benötigt ihr sicher auch nur so einen Präzedenzfall, damit ihr diese Dauer ebenfalls ausweiten könnt. Ich bin gespannt, wie lange es bei euch noch geht, bis die Gutscheine ebenfalls 30 Jahre gültig sind.
Ja, das Gesetz gilt aber nur für Wertgutscheine, die von einem Kunden bezahlt wurden. Erstellt der Unternehmer selbst Gutscheine, die er seinen Kunden quasi als "Zuckerl" oder "Lockmittel" anbietet, gelten diese nur solange, wie es der Unternehmer auf der Rückseite des Gutscheines vorgesehen hat. Wie die Rechtslage in Deutschland aussieht, weiß ich leider nicht.
In Deutschland ist die Rechtslage eindeutig, 3 Jahre wenn nichts anderes angegeben worden ist. Man kann es zwar befristen, aber die Frist muss lange genug sein und da geht man von 3 Jahren aus. Befristet jemand seinen Gutschein für 4 Wochen, dann kann man darauf bestehen, dass dieser auch danach noch gültig ist da die Frist zu kurz ist. Man orientiert sich immer an den 3 Jahren, da viele Gutscheine erst nach einem Jahr überhaupt eingelöst werden und nicht direkt.
Wie auch schon gesagt worden ist, unterscheidet es sich in Österreich ebenfalls. Dort bekommst du einen Gutschein auch nicht ausgezahlt wenn du ihn vom Arbeitgeber oder so geschenkt bekommen hast. Damit du das dann ausgezahlt bekommst, musst du auch den Kaufnachweis bringen in Form vom Kassenzettel. Das stehen alleine mit Gutschein und nach Geld schreien reicht da ebenfalls nicht aus, auch wenn du ihn geschenkt bekommen hast musst du das mit dazu liefern, ansonsten kann es dir ebenfalls verweigert werden bis der Nachweis erbracht wurde. So einfach ist es also auch dort nicht wenn sich der Verkäufer stur stellt und nicht aus Kulanz es auch nur mit dem Gutschein machen würde.
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