Geschäftsessen nach der Arbeit - muss man teilnehmen?

vom 20.07.2025, 09:56 Uhr

In meinem alten Job im Jahr 2022 hatte ich die Situation, dass ein paar Mitarbeiter eines unserer größten Lieferanten zu Besuch nach Deutschland kamen und uns als Kunde zu einem Abendessen beim Italiener einladen wollten. In der Mail, in der das uns mitgeteilt wurde, stand: "Für die Mitarbeiter der Produktlinie 2 ist die Teilnahme obligatorisch".

Nun gehörte ich zwar zu den Mitarbeitern der Produktlinie 2, hatte aber so überhaupt keine Lust, abends noch einmal loszufahren, denn dieses Geschäftsessen sollte um 18:00 Uhr stattfinden und da hatte ich schon lange Feierabend. Also erfand ich eine Ausrede und sagte, dass ich an dem Tag um 17:00 Uhr noch einen Zahnarzttermin habe und nicht weiß, wie lange der geht. Offiziell hatte ich um 16:30 Uhr Feierabend und war damals noch im Homeoffice.

Und von daher hatte ich partout keine Lust, mich dann abends noch mal fertig zu machen, mich ins Auto zu setzen und zum Restaurant zu fahren. Das war zwar in meinem Wohnort, womit der Weg nicht weit gewesen wäre, aber so ein Essen dauert ja auch gut und gerne bis zu zwei Stunden, so dass mir das abends auch zu spät geworden wäre.

Mich würde mal interessieren, wie da die Rechtslage ist. Wenn man an einem Geschäftsessen, welches außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, nicht teilnimmt, kann das ein Grund für eine Abmahnung sein? Ich würde meinen, solange so eine Veranstaltung in meine Freizeit fällt, kann man mich auch nicht dazu zwingen, daran teilzunehmen. Meine Abwesenheit hatte zwar keine Konsequenzen, aber ein Jahr später wurde ich auf eine sehr fiese Art und Weise gekündigt, was jedoch andere Gründe hatte.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2969 » Talkpoints: 42,68 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



So richtig klar wird mir das alles juristisch nicht, manche Quellen sagen so, andere anders, aber der Passus, dass die Teilnahme obligatorisch ist, deutet schon in eine Richtung hin, dass im Worst Case der Arbeitgeber im Recht gewesen wäre. Es gibt ja in Verträgen auch manchmal so eine Klausel, dass gewisse Sachen zu dulden wären, um Schaden vom Betrieb abzuwenden.

Als Chef wäre ich aber auch hinreichend genervt, wenn das Team sich weigert, zur Einladung des Kunden zu kommen. Und auch so denke ich, dass man das ruhig mal hätte machen können, vor allem, wenn man auch sonst immer vor allem durch viel passiv-aggressives und verweigerndes Verhalten ins Auge sticht. Dann ist die Kündigung aus anderen oder vorgeschobenen Gründen nicht so verwunderlich, Vorgesetzte merken sich sowas auch mal ganz gerne.

» Verbena » Beiträge: 5127 » Talkpoints: 3,38 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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