Gerichtsurteil über die WarnWetter-App nachvollziehbar?

vom 16.11.2017, 12:01 Uhr

Ich habe vor kurzem zum ersten Mal von der WarnWetter-App gelesen, die wohl vom Deutschen Wetterdienst angeboten wird. Ich nutze andere Wetter-Apps, daher kannte ich explizit diese App gar nicht und hatte auch keinen Bedarf danach zu suchen. Jedenfalls hatte diese WarnWetter-App immer wieder erfolgreich vor gefährlichen Wetterlagen gewarnt und das kostenlos. Ein Gericht hat aber entschieden, dass dieser Dienst nicht mehr kostenlos angeboten werden darf.

Ein Gericht hat aus Wettbewerbsgründen die kostenlose Verbreitung untersagt. Könnt ihr die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen und findet ihr das verständlich? Hättet ihr als Richter anders entschieden? Wird diese App durch diese Änderung nun unattraktiv für die Verbraucher oder wird sich an der eventuellen Beliebtheit nichts ändern?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wie hätten Richter denn anders entscheiden sollen? Der Deutsche Wetterdienst ist eine Bundesbehörde mit mit einer komplett eigenen Gesetzesgrundlage. Das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst regelt auch, für welche Dienstleistungen der Wetterdienst eine Vergütung verlangen muss.

Jetzt enthält die App in ihrer aktuellen Form eben Informationen, die nach dem Gesetz nicht kostenlos angeboten werden dürfen. Dass ein Mitbewerber aus dem freien Markt das nutzt, um eine Verzerrung des Wettbewerbs zu beanstanden, liegt nahe.

Damit hat er schließlich durchaus Recht. Aus seiner Sicht bietet der Deutsche Wetterdienst etwas kostenlos an, das er so nicht anbieten darf. Dadurch holt sich der Wetterdienst durch einen Gesetzesverstoß Kunden, die eben weder für eine App bezahlen, noch für ein kostenloses Angebot Werbung hinnehmen möchten.

Das verzerrt den Wettbewerb. Und es geht immerhin noch weiter. Durch das rechtswidrige Angebot der kostenlosen App holt sich der Wetterdienst Kunden, die dann natürlich eher geneigt sind, die kostenpflichtigen Dienste der Behörde zu nutzen. Im Prinzip wäre diese Art der Kundengewinnung und Kundenbindung in Ordnung. Nur verbietet das eben das Gesetz.

» cooper75 » Beiträge: 13331 » Talkpoints: 498,86 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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