Gebrauchte Sachen nur kaufen mit Originalquittung?
Ich habe eben mit einer Bekannten gesprochen. Sie hat ein Dreirad für ihren Enkel gekauft. Ein paar Tage später stand die Polizei vor ihrer Türe und meinte, dass sie ein Dreirad gekauft hätte, welches gestohlen war. Da sie es über Facebook aus einer Gruppe hatte konnte nachvollzogen werden, wer es gekauft hat und der Verkäufer muss es wohl auch gestanden haben. Meine Bekannte hat nun Pech. Das Geld, welches sie bezahlt hat ist erst mal weg und das Dreirad wieder bei rechtmäßigen Besitzer.
Die Polizei meinte, dass man sich bei allem, was man gebraucht kauft, sei es ein Elektrogerät oder eine Vase oder ein Fahrrad usw. immer die Originalquittung geben lassen soll. Nur dann ist einigermaßen gesichert, dass es sich nicht um Hehlerware handelt.
Lasst ihr euch immer die Originalquittung geben, wenn ihr was gebrauchtes kauft? Bei welchen Produkten kauft ihr nur mit der Originalquittung? Habt ihr auch schon mal einen Kauf abgelehnt, weil keine Quittung vorhanden war?
Ich habe bisher noch eigentlich so noch nichts gekauft, bei dem es eine original Quittung dazu gab. Einmal hatte ich das jedoch, als ich ein Kleid für eine Hochzeit gekauft habe. Da hatte mir der Verkäufer dann den Kassenzettel dazu gelegt.
Es kommt sicherlich selten vor, dass man auf solche Betrüger hereinfällt, die etwas Gebrauchtes verkaufen, dass gestohlen wurden. Aber passieren kann das natürlich schon. Ich habe mich da so noch nie abgesichert, aber ich habe bisher auch eher irgendwelche gebrauchten Möbel oder Kleidung im Internet oder über Anzeigen erstanden. Bei Fahrrädern hört man das ja immer wieder mal, dass diese gestohlen wurden und dann zum Kauf angeboten werden.
Ich halte das für schlecht umsetzbar. Manche Sachen will man ja auch erst nach einigen Jahren loswerden und seien wir ehrlich: wer bunkert schon gefühlt Jahrzehnte lang irgendwelche Quittungen? Also sobald eine Garantie oder so etwas abgelaufen ist, schmeiße ich die Sachen auch weg. Ich besitze gar keine Quittungen von Sachen, die ich schon viele Jahre besitze und wenn ich die eben verkaufen wollen würde, könnte ich auch keine vorlegen. Dabei spielt es keine Rolle, um was es dabei geht.
Gut, bei teuren Geräten wird die Quittung gerne mal in die Gebrauchsanweisung getackert. Das kann noch mal was anderes sein, weil viele Menschen die Gebrauchsanweisung vorsichtshalber aufbewahren. Bei Kleidung oder Kleinteilen sieht das jedoch anders aus finde ich.
Warum sollte das sicherer sein? Man kann ebenfalls geklaute Sachen mit Kassenzettel anbieten und sicher ist man davor ebenfalls nicht, zudem die Hehlerware auch einen eher geringen Anteil ausmacht wenn man sich den kompletten Absatzmarkt einmal anschaut.
Aber was man ohnehin immer machen sollte, dass man sich über den Kauf eine Quittung ausstellen lässt. Denn mit dieser Quittung selbst sagt auch der Verkäufer aus, dass er der rechtmäßige Eigentümer ist und das verkaufen darf. Kommt dann die Polizei an und steht vor der Türe, dann kann man auf diese Quittung verweisen und auch diese wieder zum Verkäufer schicken. Zwar werden sie die Sachen dann auch mitnehmen, aber nur mit solch einer Quittung bekommt man hinterher auch sein Geld wieder von diesem erstattet bzw. hat eine Erfolgreiche Chance in einem Zivilverfahren darauf zu klagen.
Wenn ich eine Quittung noch habe, dann lege ich sie ohnehin von mir aus schon mit dazu. Aber sicherlich hebe ich nicht alle Quittungen mit auf und sammele auch diese wenn ich etwas verkaufe. Ich verkaufe aber auch keine Hehlerware und somit brauche ich mir da auch wenig Gedanken dazu machen, ebenfalls wie Käufer die mir in der Hinsicht auch Vertrauen. Da stand noch nie die Polizei vor der Tür und hat etwas kassiert.
Bei manchen Dingen lasse ich vorher sogar die Seriennummer schauen wenn sie eine habe. Geklaute Sachen die angezeigt worden sind, sind mit Seriennummer angezeigt worden. Hat man diese, kann man sie abfragen lassen ob das gestohlen ist oder nicht und teilweise sind die Sachen auch registriert beim Hersteller. So auch mein Kinderanhänger, der ist auf meinen Namen registriert mit der Seriennummer, verkaufe ich ihn weiter, dann kann der Käufer das beim Hersteller anfragen und dieser sagt ihm, ob ich der Eigentümer bin oder auch nicht der eingetragen steht. Hochwertige Fahrräder ebenfalls, meine sind alle eingetragen und müssen geändert werden wenn sie verkauft werden.
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