Für wen gilt ein steuerlicher Haushaltsfreibetrag?

vom 02.08.2016, 21:49 Uhr

Im Steuerrecht gibt es wohl auch einen Haushaltsfreibetrag. Freibeträge klingen ja immer gut, aber für wen oder wann gilt denn dieser Haushaltsfreibetrag und wie hoch ist dieser denn? Müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie etwa Kinder oder muss man da nur eine eigene Wohnung zum Nachweis bringen? Macht ihr einen steuerlichen Haushaltsfreibetrag geltend und wisst wie es geht?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Seit dem 01.01.2004 gibt es keinen Haushaltsfreibetrag mehr. Mittlerweile nennt sich der Freibetrag "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende", geregelt in § 24b EStG. Den Freibetrag kann geltend machen, wer alleinerziehend ist. Das sind solche Steuerpflichtigen die nicht die Voraussetzungen des Ehegattensplitting nach § 26 Absatz 1 EStG erfüllen.

Außerdem muss ein Kind, für das man entweder Kindergeld bekommt bzw. den Kinderfreibetrag erhält im Haushalt des Steuerpflichtigen leben. Im Gesetz wurde die BFH-Rechtssprechung niedergeschrieben, wonach die gesetzliche Fiktion gilt, dass wenn ein Kind im Haushalt gemeldet ist, es auch dort seinen Wohnsitz hat und man somit den Freibetrag geltend machen kann.

Aber es gibt auch Fälle, in denen man den Freibetrag bekommt, auch wenn das Kind nicht im Haushalt gemeldet ist. Man muss dann aber nachweisen, dass das Kind trotzdem während des Veranlagungszeitraums im Haushalt gelebt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass keine andere "erwachsene" Person (also zum Beispiel Lebensgefährte) im Haushalt wohnt.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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