Frau stiehlt und Begleitung wird mitbeschuldigt
Frau A (17 Jahre) und Frau B (16 Jahre) sind zusammen shoppen gegangen. Frau A hat etwas gestohlen und ist dabei erwischt worden. Die Begleitung Frau B wurde gleich mit genommen und es wurde eine Anzeige geschrieben in der auch Frau B beschuldigt wird. Es heißt, dass es ein gemeinschaftlicher Diebstahl war. Frau A hat dies aber nicht revidiert. Nun muss sich auch Frau B verantworten und bekommt eine Anzeige.
Wie kommt Frau B wieder aus dieser Sache heraus, die wirklich keine Ahnung hatte, dass Frau A stehlen wollte und auch gestohlen hat? Frau A schweigt und Frau B sitzt mit im Boot. Auch wenn Frau B nichts in der Tasche hatte wird es wohl ein Verfahren geben. Kann es wirklich sein, dass Frau B mit verurteilt wird, obwohl sie nur als Shoppingbegleitung dabei war und eher von Frau A reingelegt wurde?
Frau B muss ja auch etwas Nachgewiesen werden und wenn man dies nicht kann, dann gilt ja eigentlich im Zweifelsfall für den Angeklagten und dann müsste sie eh freigesprochen werden. Ansonsten wird es ja eine Kamera in dem Laden geben und darauf muss ja etwas zu sehen sein, deswegen würde ich mir an der Stelle von B keine Sorgen machen, wenn B wirklich nichts gemacht hat, ansonsten müsste man gestehen.
Also ich würde mich da auch nicht sorgen, wenn ich B wäre. Immerhin sind wir ja nicht in Amerika, wo der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, sondern in Europa, wo der Beschuldiger die Schuld des Angeklagten oder der Angeklagten beweisen muss. Ich schließe mich also Ramones an und sage, wenn die Frau B ein reines Gewissen hat, muss sie sich da überhaupt nicht sorgen.
Dass die Frau A natürlich nichts sagt, weil es ihr selber unangenehm ist und sie nicht gerne die alleinige Schuld an dem Vorfall tragen will, ist natürlich klar. Aber normalerweise gibt es wie gesagt ein Videoband oder eben ein Detektiv, der gesehen hat, wer geklaut hat. Und wenn Frau B daneben gestanden hat und nichts dagegen unternommen hat, dass A stiehlt, muss man sagen, dass so eine Mitschuld durchaus gerechtfertigt ist. Denn dann macht sich B wirklich zur Mittäterin.
Wie hat sich denn die Situation genau zugetragen? Es fehlen hier einige wichtige Punkte, damit man sich davon ein Bild machen kann. Es sind mir wirklich zu wenige Informationen, um dir jetzt zu versichern, dass B nichts passieren wird, weil sie unschuldig ist. Es könnte genau so gut sein, dass B genau so mit Schuld ist.
Frau B sollte sich dringend einen Anwalt besorgen. Leider kann sie nicht beweisen, dass sie es nicht wusste, dass Frau A stehlen wollte. Und das wird der springende Punkt sein.
Ich kenne einen Fall aus meinem Bekanntenkreis, wo so etwas Ähnliches tatsächlich passiert ist. Ein Freund von mir war vor Jahren einmal mit einem Bekannten unterwegs. Die beiden waren betrunken. Der Freund sagte, er müsse einmal kurz für kleine Jungs, und verschwand um die Ecke. Als er wieder kam, hatte sein Bekannter ein auf der Straße stehendes Auto aufgebrochen. Der Freund fragte ihn entsetzt, was das solle, aber fast zeitgleich tauchte die Polizei auf und die beiden wurden festgenommen. Dabei hatte der Freund nie die Absicht, ein Auto aufzubrechen und schlimmeres.
Trotzdem erhielt er eine Anzeige und musste fast 2.000 Euro Strafe zahlen, weil er seine Unschuld nicht beweisen konnte. Schließlich waren die beiden direkt nach der Arbeit etwas trinken gegangen und trugen noch ihre Arbeitskleidung. Der Freund war Handwerker, weswegen er so wie auch sein Kumpel Schraubenzieher, Bits für den Akkuschrauber etc. bei sich in den Taschen trugen. Also Werkzeug, mit welchem man schon bei Diebstahlabsicht eines Autos etwas hätte anfangen können.
Es ist also alles eine Frage des Beweisens.
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