Fallen bei einer privaten Insolvenz auch Kosten an?
Wenn jemand privat Insolvenz anmelden muss, dann ist diese Person ja auch in aller Regel, zumindest was das Geld angeht, total blank. Nun wirken ja bei solch einer Privatinsolvenz mehrere Leute mit, einige vielleicht aktiv und andere wieder mehr im Hintergrund. Was mir dabei jedoch unklar ist, ob man diese Leute die mehr oder weniger mit der Abwicklung solch einer Insolvenz auch bezahlen muss? Was meint ihr denn, wie da die Sachlage ist? Muss man bezahlen, bekommt man die Kosten gestundet oder ist es vollkommen kostenlos?
Meinst du dort wird kostenlos gearbeitet? Mit Sicherheit sind das keine Gutmenschen die alles umsonst machen, denn sie müssen auch ihre Lebenshaltungskosten decken. Es fallen bei einem Insolvenzverfahren immer Kosten an die dem Schuldner ebenfalls angelastet werden. Unter anderem die Treuhänder- und Verwaltungskosten wie auch Gerichtskosten. Diese werden immer vom Schuldner getragen, der Beratungsschein den man sich für 10 Euro erwerben kann, deckt nur die Beratungen dazu ab mehr aber auch nicht.
Es kommt drauf an, wo man hingeht. Es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder man geht zu einer privaten Schuldenberatung und das kostet natürlich. Aber wer arm ist und kein eigenes Einkommen hat, wie beispielsweise ein Hartz 4 Empfänger, der bekommt die Beratung und das gesamte Verfahren umsonst. Es kostet keinen Cent. Bis auf eine kleine Ausnahme, es fallen Postgebühren an in Höhe von einigen Euro, die man selbst bezahlen muss, also das Porto.
Also angenommen, man ist Hartz 4 Empfänger. Man geht dann zur Schuldnerberatung bei der Diakonie. Das ist vollkommen kostenlos. Der Berater versucht alles zusammen zu tragen, und man versucht eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gehen die Schuldner nicht darauf ein, dann wird ein Insolvenzverfahren beantragt. Das ist absolut kostenlos! Es fallen keine Kosten an. Ich weiß das sehr genau, denn mein Bruder hat genau dies gemacht. Ich hatte ihn oft begleitet, weil er ein wenig unselbständig ist.
Interessante Frage und weil ich mir da auch nicht ganz sicher bin, habe ich mal etwas recherchiert und
diese Informationen dazu im Netz gefunden. Demnach hängt es wohl ganz stark von der Art und den Ausmaßen der Abwicklung der Privatinsolvenz oder auf Neudeutsch des Schuldenbereinigungsverfahrens ab. Auch wird der Kontakt zur Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes als Beratungsstelle empfohlen. Aber wen es interessiert der sollte es einfach mal durchlesen, kann ja jetzt schwerlich 4 Seiten wiedergeben ... ![]()
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