Entscheidung für Flüchtlingsbürgen ein Skandal?

vom 25.01.2019, 11:05 Uhr

Hier in Deutschland scheint es Menschen erster und zweiter Klasse zu geben. Wer für seinen Partner bürgt, muss zahlen. Dies gilt auch bei späterer Trennung. Wenn der geliebte Ehegatte ein Pflegefall wird, muss alles veräußert werden und dann kommen noch die Kinder in Haftung. Wer in Hartz IV fällt, muss sein gesamtes Vermögen einsetzen, bevor er etwas bekommt. Dies sind alles Menschen zweiter Klasse.

Aber wer für einen Flüchtling gebürgt hat, den unterstützt die Allgemeinheit. Was haben sich die Bürgen eigentlich gedacht, wer für diese Leute später einmal aufkommt? Auf einmal darf die Allgemeinheit zahlen!?!

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 25.01.2019, 11:34, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich denke, Du solltest deinen Beitrag noch etwas mit Kontext ausfüttern. Mir ist nicht so ganz klar, worauf Du hinaus willst. Der erste Teil ist ja in Ordnung und verständlich. Dass unsereins erstmal an das Vermögen gegangen wird, was man sich vorher mühsam zusammengearbeitet und gespart hat, ist ja nun mal kein Geheimnis mehr. Aber was das gerade mit den Flüchtlingen auf sich haben soll, verstehe ich noch nicht so ganz.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es gab eine ganze Reihe von Fällen, bei denen ein Bundesbürger eine Bürgschaft für einen Flüchtling ausgesprochen hat.

Diese Bürgen gingen davon aus, dass sich die Zeit, in der sie verantwortlich für den Flüchtling sind, auf die Zeitspanne bis zum Asylbescheid begrenzt. Dem war laut Bescheid der zuständigen Behörden aber nicht so, und so sollten viele der Bürgen auf einmal hohe Summen aufbringen, um die Kosten des Staates zu übernehmen. Diese Entscheidung wurde aktuell geändert und die Bürgen stehen nun nicht mehr in der Pflicht. So mal die Kurzfassung.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Du vergleichst unterschiedliche Dinge. Es gibt auch Bürgschaften auf Zeit. Ich habe beispielsweise für die Wohnung meines Sohnes gebürgt. Diese Bürgschaft gilt aber jetzt nicht mehr. Es ist gerichtlich festgestellt worden, dass die Bürgen für Asylbewerber je nach Bundesland damals falsch informiert wurden, sodass sie davon ausgehen konnten, nur bis zum Asylbescheid bürgen zu müssen.

Ich sehe nicht, dass es Menschen erster und zweiter Klasse gibt. Vor dem Gesetz sind Gott sei Dank in Deutschland immer noch alle gleich. Auch ein Flüchtling muss erst sein Vermögen aufbrauchen, bevor er Sozialleistungen bekommt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ok, jetzt verstehe ich was gemeint ist. Also mal ganz ehrlich und ohne Jemanden auf die Füße treten zu wollen, aber wer so blöd ist und eine Bürgschaft für Jemanden übernimmt, den er nicht mal kennt, dann ist der Bürge selbst schuld und sollte demnach genauso behandelt werden, wie die, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit fallen oder für Verwandte aufkommen müssen.

Ich würde niemals die Bürgschaft für Jemanden übernehmen, den ich doch gar nicht oder kaum kenne. Grade was Flüchtlinge angeht. Natürlich sind da nicht überall schwarze Schafe dabei, aber woher will man das vorher wissen. Die haben zum großen Teil eine völlig andere Mentalität und wenn man richtig Pech hat, machen die dann richtig Scheiße und man muss dann als Bürge dafür grade stehen.

Meine Meinung ist, wenn Jemand so eine Bürgschaft eingeht, dann soll er auch dafür bluten. Wenn ich auf einmal ein Pflegefall werde, muss in erster Linie mal meine Frau für mich aufkommen, sofern meine Absicherung nicht reicht. Und wenn sie mal nicht mehr sein sollte, wird man sich an die Kinder orientieren. Wenn irgendwo was zu holen ist, ohne das Vater Staat dafür aufkommen muss, egal wie lange man sich den Rücken dafür krumm gemacht hat, dann holen die sich das. Und bloß weil einer die Bürgschaft für einen Flüchtling übernimmt soll er davon verschont bleiben? Ganz klares NEIN.

» Kodi » Beiträge: 599 » Talkpoints: 27,19 » Auszeichnung für 500 Beiträge


In vielen Bundesländern wurde zwischen 2014 und Anfang 2016 dafür geworben, für Flüchtlinge zu bürgen. Das taten nicht irgendwelche Organisationen, sondern die Ausländerbehörde und die Politiker suchten solche Menschen.

Und denen wurde damals zugesichert, dass sie nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens haften. Unsere zuständigen Politiker und Ministerien in NRW kommunizierten das so. Allerdings sieht das Bundesministerium das anders und die Forderungen fußen auf ein Gesetz, das erst im Sommer 2016 verabschiedet worden ist. Auch wenn ich nie gebürgt hätte, verstehe ich den Ärger der Betroffenen.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Blödheit ist also auch ein Grund. Schade, dass man bei Hartz IV oder Pflege die Gesetze nicht so gemacht hat, dass später die Allgemeinheit aufkommen muss. Einer meiner Onkel sitzt seit 5 Jahren nach einem Schlaganfall im Pflegeheim und meine Tante hat alles verbrauchen müssen und nun müssen meine Cousinen blechen. Da sind die Gesetze wasserdicht, damit die Allgemeinheit nicht blechen muss. Das menschliche Leid schert hier niemanden. Hier braucht mir keiner zu kommen. Das ist Betrug auf Kosten der Allgemeinheit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 07.02.2019, 21:52, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Deine Tante hat mit deinem Onkel eine Wirtschaftsgemeinschaft gebildet und ist über viele Jahre an den verschiedensten Stellen im Vergleich zum Single entlastet worden. Das ist der Deal bei einer Ehe. Der Staat räumt einen Privilegien ein, dafür muss man den anderen in schlechten Zeiten unterstützen und die Gemeinschaft springt eben nicht ein. Das weiß man vor der Hochzeit und lässt es, wenn einem die Bedingungen nicht passen.

Und Kinder haften halt für ihre Eltern. Sofern die Von einem alleinstehend sind bleibt jeder ein bereinigtes Nettoeinkommen von mindestens 2.100 Euro. Und die ist sicher klar, welche Posten da noch alle vom Netto auf dem Lohnzettel runtergehen? Das kannst du nun wirklich nicht vergleichen.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Juri1877 hat geschrieben:Einer meiner Onkel sitzt seit 5 Jahren nach einem Schlaganfall im Pflegeheim und meine Tante hat alles verbrauchen müssen und nun müssen meine Cousinen blechen. Da sind die Gesetze wasserdicht, damit die Allgemeinheit nicht blechen muss. Das menschliche Leid schert hier niemanden. Hier braucht mir keiner zu kommen. Das ist Betrug auf Kosten der Allgemeinheit.

Wo ist da Betrug im Spiel? Für Flüchtlinge gilt auch, dass sie für ihre Familie sorgen müssen, egal ob als Eltern oder als Kinder. Man muss sogar für die Eltern zahlen, wenn sie sich nicht um einen gekümmert haben, außer in krassen Ausnahmefällen. Kindern bleibt aber ein großzügiger Selbstbehalt. Auch ihr Haus müssen sie deswegen nicht verkaufen. Ich sehe da aber überhaupt keinen Zusammenhang mit Bürgschaften. Das ist doch etwas völlig anderes.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 25.01.2019, 15:13, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Ich war 2004 auf den Montagsdemos und habe gegen den Hartz-IV-Schwachsinn gekämpft. Damals hieß es, dass ansonsten unser Sozialstaat zusammenbrachen würde und dass kein Geld da sei! Da gab es die Arno-Dübel-Hetze der BILD, die darauf hinwies, dass dieser Herr noch nie gearbeitet hat und nun holen wir uns solche Leute sogar aus dem Ausland und die Allgemeinheit darf dafür bezahlen!?!

Außerdem konnte doch jeder Bürge doch Gedanken darüber machen, wie es später weiter geht. Haben die alle erwartet, dass Vater Staat einspringt??? Und dass es mit der Integration in den Arbeitsmarkt nicht klappt, zeigt dieses Beispiel doch sehr gut. Jetzt ist es also auf einmal in Ordnung, dass Leute noch nie in unser Sozialsystem eingezahlt haben und wahrscheinlich bis an ihr Lebensende nur kassieren? Wozu dann eigentlich Hartz IV?

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 07.02.2019, 21:54, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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