Eigenbedarfskündigung bei richterlichem Zuspruch der Wohnung

vom 09.11.2018, 09:44 Uhr

Familie Blau hat die Wohnung des Vaters von Herrn Blau gemietet und haben dort 8 Jahre drin gewohnt. Ein 6 jähriger Sohn ist aus der Ehe entstanden. Die Wohnung wurde von beiden Eheleuten als Mieter unterschrieben. Herr Blau entwickelte sich zu einem Tyrannen. Er kontrollierte seine Frau nicht nur nach Strich und Faden, sondern ihm rutschte ihr gegenüber auch manchmal die Hand aus. Frau Blau hat sich getrennt. Da Herr Blau aber meinte, dass es die Wohnung vom Vater ist wollte er nicht ausziehen. Deswegen entschied ein Gericht, dass die Wohnung der Frau und dem Kind zugeprochen wird. Nun ist Herr Blau ausgezogen.

Gestern flatterte eine Eigenbedarfskündigung in die Wohnung von Frau Blau. Dort wird geschrieben, dass der Schwiegervater ihr kündigt, weil er Eigenbedarf anmeldet. Sein Sohn soll in die Wohnung ziehen. Frau Blau ist völlig fertig mit den Nerven. Erst letzte Woche wurde ihr die Wohnung zugesprochen. Eine andere Wohnung in dem Gebiet ist kaum zu bekommen und der Sohn ist seit dem Sommer in der Schule und ein Schulwechsel soll nicht unbedingt stattfinden. Das war auch mit ein Grund, den der Richter bei der Zusprechung der Wohnung genannt hat.

Frau Blau ist nun fix und fertig und kann auch erst in der nächsten Woche ihren Rechtsanwalt sprechen, da er in Urlaub ist. Frau Blau findet nun aber auch einiges komisch, was die Kündigung betrifft. Der Mietvertrag geht ja noch auf beide Eheleute. Der Schwiegervater sollte eigentlich einen neuen Mietvertrag machen, was er aber noch nicht gemacht hat. Die Eigenbedarfskündigung müsste dann doch eigentlich auch seinem Sohn zugestellt worden sein und er kann doch keine Wohnung kündigen, die er sofort wieder an den gleichen Mieter vermietet. Theoretisch ist ja der Sohn noch Mieter. Ihm wurde nur untersagt, dass er dort weiter wohnen darf.

Ist so eine Eigenbedarfskündigung rechtens oder kann Frau Blau dagegen angehen. Schließlich wohnt ja schon ein Verwandter von dem Vermieter, nämlich sein Enkel in der Wohnung. Frau Blau versucht ja auch schon eine andere Wohnung zu finden. Da dem Sohn aber auch der Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Grundschule nicht gut tun würde, weil er sehr unter dem Verhalten des Vaters gelitten hat und noch leidet, ist das gar nicht so einfach. Was kann Frau Blau machen, dass sie erst einmal in der Wohnung bleiben kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtens sein soll. Wie du schon sagst, müsste dem Sohn ja auch gekündigt worden sein und dass er dann wieder einzieht, ist unlogisch. Hat Frau Blau ihren Anwalt inzwischen sprechen können? Was hat er gesagt? Mich würde mal interessieren, wie die Geschichte ausgeht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ja, Frau Blau konnte kurz mit einem Rechtsanwalt sprechen. Einen richtigen Termin hat sie erst in drei Wochen. Aber der Rechtsanwalt hat erst einmal Entwarnung gegeben. Zumindest fürs Erste. Die Kündigung ist nichtig, weil Herr Blau ja selbst noch Mieter der Wohnung ist. Und wenn er ihm auch kündigt, kann er den Mann nicht gleichzeitig direkt als Nachmieter der Wohnung nehmen.

Da der Rechtsanwalt nur wenig Zeit hatte und die Termine voll sind, soll sie es erst einmal gelassen nehmen und abwarten. Sie soll zwar weiter Wohnung suchen, weil ja auch noch eine Kündigung ohne Formfehler kommen könnte und sie ja selbst nicht mit so viel Konflikten in einer Wohnung wohnen will, aber es wird halt nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird, so die Worte des Anwalts.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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