EC-Karte mit Unterschrift des Ehemannes gültig?
Vor einigen Tagen hatte ich mal wieder eine komische Konstellation bei der Arbeit gesehen. So hat eine Kundin mit ihrer EC-Karte bezahlt und als ich auf die Rückseite schaute, da sah ich, dass der Ehemann die Karte unterschrieben hatte. Es war eindeutig, weil der Mann mit seinem Vornamen und gut sichtbar unterschrieben hatte. Als ich die Kundin darauf ansprach meinte diese, dass sie das so gemacht hätten, damit der Ehemann auch mit ihrer Karte bezahlen könne, weil ja seine Unterschrift dann die richtige wäre.
Wenn sie mit der Karte bezahlen würde, könne sie sich ja ausweisen und damit belegen, dass es ihre Karte sei. In dem Moment wusste ich gar nicht, was ich sagen sollte, kann mir aber nicht vorstellen, dass so eine Konstellation wirklich erlaubt ist und der Mann wegen seiner Unterschrift mit der Karte wirklich einkaufen darf.
Die Unterschrift der Frau konnte ich ja so auch nicht mit der Unterschrift auf der Karte abgleichen, weil sie natürlich nicht damit übereinstimmte. Hat jemand schon mal so etwas gehört oder erlebt? Wie sollte man in dem Moment reagieren? Ich habe mir den Ausweis der Frau zeigen lassen und der Name stimmte überein. Außerdem habe ich die Variante gewählt, wo sie ihre Geheimzahl eingeben musste. Aber trotzdem weiß ich nicht, ob es richtig war, die Karte überhaupt anzunehmen.
Die Unterschrift auf einer "EC"-Karte (EC-Karten gibt es seit einigen Jahren nicht mehr, aber das nur nebenbei), muss von jeweiligen Karteninhaber stammen.
Jede andere Person, die darauf unterschreibt, macht die Karte ungültig. Ob man dabei von Urkundenfälschung sprechen kann, wage ich zu bezweifeln, aber statthaft ist auf jeden Fall nicht. Alles andere macht auch keinen Sinn, mit der Unterschrift bestätigt der Karteninhaber schließlich die Richtigkeit der Daten und willigt auch ein, dass das Geld von dem Konto eingezogen werden darf. Und das kann nur der Kontoinhaber bzw. ein Bevollmächtigter, für welchen man dann eine eigene Karte bekommen kann.
Barbara Ann hat geschrieben:Außerdem habe ich die Variante gewählt, wo sie ihre Geheimzahl eingeben musste. Aber trotzdem weiß ich nicht, ob es richtig war, die Karte überhaupt anzunehmen.
Ich habe mit meiner Bank mal darüber gesprochen, wie das sein kann, dass man einmal unterschreiben muss und einmal die Geheimzahl eingeben muss und da meinten mehrere Bankberater, dass es ein Zufallsprinzip ist und KEIN Verkäufer das auswählen kann. Darüber haben sie mir auch ein Schriftstück gezeigt, wo das genau beschrieben war.
Desweiteren darf man die Karte, die immer überprüft werden muss, ob sie überhaupt gültig ist, sei es mit der Unterschrift oder überhaupt der Karteninhaber damit bezahlt, nie annehmen, wenn irgendwas mit der Karte nicht in Ordnung ist und das ist eben, wenn nicht der Karteninhaber unterschrieben hat, sondern der Kontoinhaber.
Die Karte ist also ungültig und das Geld könnte, wenn man es genau nimmt, aus diesem Grund auch von dem Kunden zurückgebucht werden. Du hättest die Karte niemals annehmen dürfen.
Diamante hat geschrieben:Ich habe mit meiner Bank mal darüber gesprochen, wie das sein kann, dass man einmal unterschreiben muss und einmal die Geheimzahl eingeben muss und da meinten mehrere Bankberater, dass es ein Zufallsprinzip ist und KEIN Verkäufer das auswählen kann. Darüber haben sie mir auch ein Schriftstück gezeigt, wo das genau beschrieben war.
Das verstehe ich nun wiederum nicht. Wir haben bei uns im Laden beide Möglichkeiten. Eigentlich ist der normale Weg mit der Unterschrift, aber es gibt eben auch das Gerät, bei dem der Kunde die Geheimzahl eingeben kann. Und natürlich kann ich auswählen, welches Gerät ich benutze.
Ich habe es mir auch schon gedacht, dass die Karte so nicht wirklich gültig sein kann. Wenn mir nochmal jemand eine solche Karte vorlegt, bei der die Unterschrift eindeutig nicht stimmt, dann werde ich diese sicher nicht annehmen. Schwierig wird das nur, wenn es sich erst bei der späteren Kontrolle der Unterschrift herausstellt und die Buchung schon getan ist. Aber ein Zurückbuchen ist dann ja auch noch möglich.
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