Darf Online-Händler den Umtausch verweigern?

vom 11.03.2015, 12:09 Uhr

A hat vor einiger Zeit Ware Online bestellt, die aber teilweise defekt bei ihm zu Hause angekommen ist. Die Ware ist versiegelt und es steht ein entsprechender Hinweis auf der Ware, bei dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Ware nicht mehr umgetauscht werden kann sobald die Versiegelung entfernt wurde. Begründet wird das damit, dass äußere Schäden nach der Entfernung nicht mehr anerkannt werden würden.

Ich kann das teilweise schon nachvollziehen. Man hört schließlich immer häufiger von irgendwelchen Kunden, die Waren auspacken, irgendwann selbst beschädigen und dann wieder umtauschen wollen. Aber soweit ich weiß hat man als Kunde doch ein 14-tägiges Umtauschrecht auf Online-Käufe. Ist das Verhalten des Online-Händlers also rechtens?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Umtauschen darf man nur mit triftigem Grund. Eine Beschädigung ist so ein Grund. Prinzipiell darf er es nicht ablehnen. Das Umtausch-Recht bei geöffneten, versiegelten Artikeln verfällt nur bei CDs und Hygieneartikeln, wie z. B. Kleidung. Gesetzlich muss er die Ware kostenlos umtauschen, wenn die 14-Tage-Frist eingehalten wurde. Wenn er es verweigert, kann man sogar Gerichtlich dagegen vorgehen. Dabei muss A aber beweisen können, dass sie sich fristgerecht gemeldet hat. Und es kein kein Artikel ist, der nur versiegelt zurückgegeben werden kann, aber geöffnet wurde.

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» Divia » Beiträge: 745 » Talkpoints: 55,66 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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