Darf man jemanden einfach so aufnehmen und dann anzeigen?

vom 27.07.2021, 11:29 Uhr

Folgender Fall, X und Y sind in einer Gartenanlage. Sie haben die Gartennachbarn A und B, jeweils Frau und Mann. Nun haben A und B schon öfter etwas im Garten von X und Y kaputt gemacht, sind heimlich in den Garten gegangen und haben etwas geklaut und wirklich miese Sachen gemacht. Nun hat der Mann B die beiden Nachbarn mit der Schaufel bedroht, er wolle rüber kommen und ihnen den Kopf einschlagen. Der Mann X ist daraufhin gegangen, er wollte den Streit nicht körperlich werden lassen, da er im Gegensatz zum Nachbarn sehr stark ist und sich der Schlagkraft bewusst ist.

Sicherlich war das kein perfekter Schachzug, da nun seine Frau mit den keifenden Nachbarn alleine da war. Sie hat dann einen beleidigenden Satz zurück geschrien und dieser wurde von der Frau Nachbarin heimlich aufgenommen. Was folgte war eine Anzeige. Ist das denn so überhaupt realistisch? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das verwenden kann um dann eine Strafe umzusetzen. Einen Nachweis für die Aktionen im Vorfeld und der Schaufelaktion gibt es leider nicht.

Da ist einiges schiefgegangen, dem ist auch nicht irgendeine Sache voraus gegangen oder so. Man hätte sicherlich in der Situation Hilfe holen müssen in Form der Polizei, aber hinterher ist man ja immer schlauer. Wie könnte man das Ganze nun abwenden?

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich muss sagen, dass ich mich in so einem Falle nicht auf die Meinungen hier im Forum verlassen würde, sondern gleich rechtlichen Beistand einfordern würde. Grade dann, wenn man sich zum einen nicht komplett sicher ist und zum anderen schon rechtliche Schritte in Form einer Anzeige eingeleitet wurden, sollte man vorsichtig sein, da hier ein Fehler schon fatale Folgen haben kann. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, stellt dies in der Regel ja kein Problem da. Wenn man keine hat und zu wenig Geld hat, dann kann man sich auch für einen geringen Betrag eine entsprechende Hilfe holen.

Ansonsten ist es, meines Wissens nach, so, dass man nur filmen darf, wenn man es vorher „angekündigt“ hat, dass man die andere Person aufnimmt und sie darüber in Kenntnis setzt. Das Problem sehe ich hier aber vor allem darin, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht bezüglich der Aktion mit der Schaufel und die Nachbarin vor allem den Beweis hat, auch, wenn dieser nicht legal aufgenommen wurde. Ob es dann vor Gericht dennoch zählt, weiß ich nicht.

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Aufnahmen, die rechtlich nicht gültig sind (und dazu gehören unter anderem heimliche Aufnahmen) dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Das ist das Problem bei den Dashcams in Autos, die zwar Unfälle aufklären können, aber da war einige Zeit ja auch nicht klar, ob diese Aufnahmen überhaupt verwendet werden dürfen.

Was X und Y aber machen können, ist ein Schild in ihrem Garten aufstellen, dass der Bereich videoüberwacht ist. Dieses Schild muss, sofern ich das richtig in Erinnerung habe, vor Betreten des Grundstücks einsehbar sein und die Videoüberwachung darf nicht außerhalb des Grundstückes stattfinden. Ich meine sogar, dass es Probleme gibt, wenn Teile der öffentlichen Straße auf dieser Videoaufnahme zu sehen sind.

Ansonsten können X und Y regelmäßig Anzeige gegen Unbekannt stellen, um wenigstens die Diebstähle und Eigentumsbeschädigungen anzuzeigen, aber auch da können sie ohne Beweise nicht direkt die Namen von A und B erwähnen. Die Polizei kann oder muss dann ermitteln.

» Twilight-Girlie » Beiträge: 418 » Talkpoints: 36,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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