Chef nicht anwesend bei Gütetermin Kündigungsschutzklage
A ist in seinem Betrieb nach 8 Jahren Mitarbeit aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Gestern sollte der Gütetermin stattfinden. Geladen waren der Anwalt von A und A und der Anwalt des Chefs und der Chef. Im Vorfeld gab es schon Schriftverkehr, weil einiges unklar war, was die Mitarbeiter in dem Betrieb betrifft, was ich hier schon erläuterte. Arbeiter umgelagert damit Kündigungsschutzklage nicht greift
Als A und der Anwalt gestern zum Gütetermin erschienen ist, fehlte der Chef. Dieser hat sich nach Telefonat mit seinem Anwalt entschuldigt, weil seine Frau krank ist und er nicht kommen kann. Der Termin musste nun verschoben werden, weil der Anwalt keine Ahnung hatte.
Wenn man vorgeladen ist, muss man dann nicht erscheinen? Unter welchen Umständen und wann kann man nicht erscheinen? Wird das Nichterscheinen vom Gericht irgendwie bestraft, auch wenn es "nur" der Gütetermin ist? Selbst der Anwalt von dem Chef wusste erst kurz vor dem Termin, dass er nicht erscheint und das nur, weil der Anwalt angerufen hat. A findet das Ganze schon kurios und denkt, dass es doch nicht rechtens sein kann. A hat dafür sogar einen Urlaubstag geopfert, weil der Termin in seinen Urlaub fiel.
Ich denke das kann der Anwalt von A am besten erklären. Wofür hat er den schließlich? Er muss sich doch auch mit den Folgen des Nichterscheinen auskennen.
Da es sich um ein zivilrechtliches Thema handelt, ist wohl auch keine Strafe zu erwarten. Es könnte natürlich sein, dass der Chef die Kosten tragen muss. Vielleicht kann man auch den verlorenen Urlaubstag ausgleichen. Das sollte A auf jeden Fall mit seinem Anwalt diskutieren.
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