Bei Schadensfall für die Versicherung in Vorkasse gehen?

vom 06.04.2017, 11:05 Uhr

Eine Bekannte hat einen Schadensfall, über den sie auch ihre Versicherung schon informiert hat. Nun hat sie die Rechnung vom Geschädigten bekommen und überlegt, ob sie diese nun direkt begleichen soll und dann die Rechnung auf der Versicherung zusammen mit den anderen nötigen Unterlagen zukommen lässt.

Allerdings ist sie unsicher, ob man durchaus in Vorkasse geht oder ob der Versicherung dies vielleicht nicht so recht ist. Anscheinend muss die Rechnung auf direkt bezahlt werden und nicht etwa, dass der Geschädigte das Geld erhält. Ich habe ihr geraten, doch einfach bei der Versicherung anzurufen und nachzufragen, wie sie weiterhin verfahren soll.

Ist es durchaus üblich, dass man je nach Summe in einem Schadensfall in Vorkasse geht? Oder sollte man die Rechnung lieber erst einmal bei der Versicherung einreichen? Welche Erfahrungen habt ihr da bisher gemacht? Ist das vielleicht auch von der Versicherung selbst abhängig?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Bei einem Hausratsschaden kann das schon mal sein, weil man nicht verpflichtet ist, sich ein neues Teil anzuschaffen. Es ist eine Neuwertversicherung, die aber, wenn man sich nichts Neues anschafft, ohne Mehrwertsteuer zahlt. Die Mehrwertsteuer bekommt man aber dann auch erstattet, wenn man sich etwas Neues kauft.

Beispiel: Ceranfeld ist durch die Glasversicherung mit versichert. Es geht kaputt und wird der Versicherung gemeldet. Die Versicherung zahlt den Neuwert ohne Mehrwertsteuer direkt aus und wenn man dann ein Neues kauft bekommt man auch die Mehrwertsteuer oder man geht in Vorkasse, Reicht die Rechnung ein und bekommt alles direkt.

Bei einem Haftpflichtschaden würde ich es nur über die Versicherung und ohne Vorkasse abwickeln. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung. Da ist es so, dass jedes Jahr eine Abschreibung stattfindet.

Beispiel: Person A hat ein Glas Bier über einen Laptop von Person B gekippt. Der Laptop ist aber schon 10 Jahre alt. Die Versicherung zahlt nur einen Bruchteil und Person A muss auch nicht die Differenz bezahlen, weil der Laptop einfach nicht mehr wert war. So hatte ich es bei Auszug aus einer Wohnung.. Beim Umzug ist eine Tür zu Schaden gekommen. Die Vermieterin wollte eine neue Tür. Da die Tür aber so alt wie das Haus war, also mehr als 50 Jahre alt, hat die Versicherung genau 1,49 DM gezahlt und mehr nicht. Die Differenz zu einer neuen Tür musste ich nicht zahlen.

Es ist also nicht gesagt, dass die Versicherung den kompletten Schaden übernimmt. Gerade bei einer Zeitwertversicherung wird einiges abgezogen und deswegen würde ich auch nicht in Vorkasse gehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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