Bei neuem Artikel aus Privatkauf immer nach Garantie fragen?

vom 06.06.2017, 17:16 Uhr

Wenn ich etwas aus privater Hand kaufen möchte, dass als neu und unbenutzt angeboten wird, dann frage ich bei Elektrogeräten auch meist, ob noch eine Garantie vorhanden ist. Ich finde es dann schon sicherer, gerade wenn für die Elektrogeräte noch recht viel Geld verlangt wird.

Natürlich geht das nicht bei allen Artikeln. Bei Kleidung, die noch neu ist, ist es ja oftmals so das sie zuerst eine Weile als Fehlkauf zu Hause lag und dann kein Kassenzettel mehr vorhanden ist. Vor allem würde das vielleicht auch wenig nutzen. Ich schaue bei den Elektrogeräten dann auch meist, dass sie bei einer größeren Ketten gekauft wurden und man dann wegen eines Garantiefalles zu einer Filiale in der Nähe gehen kann. Oder, dass die Artikel nicht der Nähe abgeholt werden können und man es zu dem Geschäft nicht so weit hat, wo es mal gekauft wurde.

Fragt ihr bei ihr angeblicher Neuware durch einen Privatverkäufer auch meist nach einem Kassenzettel oder der Garantie? Ist es euch dann sicherer den Artikel zu kaufen? Oder meint ihr, dass das auch nicht unbedingt etwas bringt? Ist die Garantie dann ausschlaggebend für eure Kaufentscheidung?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Per Gesetz kann der Zweitbesitzer gar nicht reklamieren, obwohl vielleicht das Gerät erst ein paar Monate alt ist. Denn eine Gewährleistung ist personenbezogen und ist nur für den Käufer vorhanden, wenn auf der Rechnung der Name steht. Eine Garantie ist ohnehin freiwillig vom Händler. Es gilt da nur die gesetzliche Gewährleistung und die ist wie schon gesagt auf die Person bezogen, die das Gerät gekauft hat. Man kann diese allerdings im Kaufvertrag übertragen. Ist das nicht geschehen, dann kannst du reklamieren wie du willst.

Bei Geräten, die nur mit einem Bon gekauft wurden und die nicht online bei irgendeinem Händler registriert sind auf den Namen der Vorbesitzer mit der Seriennummer, kann man das einfacher handhaben. Denn da weiß der Händler in der Regel nicht, wer es gekauft hat.

Ich kaufe grundsätzlich, wie schon in einigen Threads geschrieben, keine elektronischen Geräte gebraucht, weil mir das zu heikel ist, wenn diese kaputt gehen. Das ist aber ein anderes Thema, welches auch schon diskutiert wurde. Deswegen brauche ich nicht danach zu fragen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:Bei Geräten, die nur mit einem Bon gekauft wurden und die nicht online bei irgendeinem Händler registriert sind auf den Namen der Vorbesitzer mit der Seriennummer, kann man das einfacher handhaben. Denn da weiß der Händler in der Regel nicht, wer es gekauft hat.

Auch da kann er es prüfen, vor allem dann, wenn mit EC Karte oder mit einer Kreditkarte gezahlt worden ist. Ist das dann nicht identisch, kann sich der Händler ebenfalls weigern und auf manchen Bons steht der Name des Kartenbesitzers auch mit drauf. Damit ist auch dann wieder Vorsicht geboten und somit ist es am einfachsten und sichersten, wenn das Gerät damals Bar gezahlt worden ist. Ansonsten sind deine Ausführungen korrekt beschrieben und finden so auch die Anwendung im Handel.

Ich kaufe schon gebrauchte Elektronische Geräte aber die Garantie ist mir darauf komplett egal. Mir kommt es in erster Linie darauf an, dass man dafür Ersatzteile bekommt und die Dinge selbst reparieren kann. Gerade im niedrigen Sektor ist das aber eher schwer und ich bin ein Fan von Industriesachen und Gastrogeräten.

Neu sind diese sehr teuer und da bist du für einen Mixer schon mal mit 1500 Euro Neu dabei. Gebraucht kosten diese immer noch mehrere hundert Euro, sind dafür zuverlässig, lassen sich reparieren und auf die Dauer auch billiger, da diese Geräte länger halten als was für den Privatmarkt hergestellt wird.

Autositze ist übrigens das gleiche. Hier hatte auch eine Mutter einen gebrauchten Reboarder gekauft, mit Austauschgarantie wenn ein Unfall passiert. Es ist passiert, der Sitz war in einen Unfall verwickelt und sollte kostenlos ausgetauscht werden. Anhand der Quittung konnte festgestellt werden, dass ein anderer den Sitz gekauft hatte und dieser Austausch gilt nur für den Erstkäufer.

Sprich es hat der Mutter rein gar nichts gebracht, sie durfte einen neuen Sitz kaufen und hat keinen Austausch bekommen. Eben weil inzwischen auch schon nach der Nummer darauf geschaut wird oder ob ein Name darauf steht und diese abgeglichen, da der Handel mit gebrauchten Waren und danach Reklamieren ein beliebtes Hobby geworden ist, was den Handel auch teuer zu stehen kommt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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