Bei gehacktem Kundenkonto das Guthaben erstattet bekommen?
Meinem Partner ist es vor ein paar Wochen passiert, dass sein Amazonkonto gehackt wurde. Es hat jemand sein Passwort heraus gefunden und dann für sein Guthaben, dass er auf dem Konto hatte, etwas bestellt. Mein Partner hat sein Passwort gleich geändert und dies auch Amazon gemeldet.
Amazon konnte die Handlungen wohl noch nachvollziehen und hat meinem Partner dann sogar das Guthaben erstattet. Das fand ich wirklich kulant und hätte nicht damit gerechnet. Immerhin kann Amazon ja auch nichts dafür, dass ein Unbefugter sich Zugriff verschafft hatte.
Habt ihr es auch schon erlebt, dass ihr das Guthaben erstattet bekommen habt, wenn euer Kundenkonto gehackt wurde? Ist das durchaus üblich, dass Shops wie Amazon und Co dies dann erstatten? Oder ist das reine Glückssache und gar nicht Standard?
Ich verstehe nicht, wie man das nicht nachvollziehen kann. Es muss doch irgendwo hinterlegt worden sein, wo die Bestellung hingeschickt wurde und damit kann man doch Anzeige erstatten. Deswegen finde ich es schon kulant, wenn man da das Guthaben erstattet bekommt. Denn für die Sicherheit mit Passwort ist der Kunde ja wohl selber verantwortlich.
Nein, in dem Fall gab es keine Adresse. Der Hacker hatte etwas bestellt, dass Amazon per Email heraus schickt. Ich nehmen an, dass sie die Mailadresse sehen konnten, an die dann die Bestellung gegangen ist. Anders kann ich es mir in dem Fall auch nicht erklären.
Mir ist so etwas noch nicht passiert, aber wenn ich ein Amazonkonto hacken will, dann brauche ich ja nicht nur das Passwort, sondern auch die zugehörige Mailadresse. Das sollte wohl bei einem fremden Konto sehr schwierig werden. Aber davon mal abgesehen und auch auf die Gefahr hin, dass da nicht viel rauskommt, würde ich dennoch Anzeige erstatten.
Nur weil sie eine Mailadresse sehen muss es noch lange kein Nachweis sein, da jeder sich an eine andere Mailadresse oder auch andere Anschrift etwas schicken lassen kann. Es werden die IP Verläufe geschaut und wenn der Zugriff aus dem Ausland gekommen ist, dann ist es schon nachvollziehbarer, dass das nicht der Partner gewesen sein kann der bislang die ganzen Jahre nur von Deutschland aus eingeloggt hat.
Solche Dinge werden dort eher angeschaut und solche Hackerangriffe kommen nicht einzeln, diese kommen komplett und geballt auf die Server von Amazon täglich zu. Manche sind erfolgreich und manche nicht, war es dann im Endeffekt alles aus dem selben Raum, dann glaubt man den Kunden auch direkt, dass diese ebenfalls Opfer waren und erstattet das Guthaben sofern sie das können. Bestellungen über Drittanbieter sind da etwas anderes als Amazon selbst und direkt.
Meistens werden Gutscheine bestellt und per Mail verschickt, die hinterher dann verkauft werden auf Plattformen. Amazon sperrt diese verschickten Codes dann, die Käufer wundern sich warum diese nicht gehen und wenden sie sich an den Support, dann bekommen sie diese Info. Dort ist das Geld dann allerdings futsch und Weg, gerade wenn mit PayPal gezahlt worden ist da das der Käuferschutz nicht abdeckt und daher auch ganz bewusst darauf gesetzt wird.
Sprich es ist die logische Konsequenz von Amazon und ein Verlust entsteht ihnen dabei auch nicht, denn sie erstatten das Geld zurück und sperren die Codes. Damit ist das gleich ganz gegen 0 wenn es rechtzeitig gemeldet wird und diese sind dann schon gesperrt, bevor diese Codes dann erneut den Besitzer wechseln. Wird es erst hinterher gemeldet und bemerkt, dann bekommen die Kunden die ihren Gutschein erfolgreich einlösen konnten auch das böse erwachen, wenn diese nachträglich gesperrt werden und Amazon von ihnen das Geld haben will. Denen bleibt dann auch nur der Zivile Klageweg gegen ihren Verkäufer von dem sie die Gutscheincodes hatten. Meistens ohne Aussicht auf Erfolg.
@Diamante: In solchen Fällen wird meistens irgendetwas gekauft, was als Download direkt verfügbar ist. Es gibt also keine wirkliche Adresse und man kann nicht wirklich nachvollziehen, wer dahinter steckt. Man weiß dann nur, dass die Person aus dem Ausland beispielsweise bestellt haben muss, wie Sorae schon anführte. Aber ich bezweifle, dass das für eine Anzeige eben reicht.
Anzeigen kannst du, dass ist keine Frage und auch die IP kann von der Staatsanwaltschaft dann angefordert werden. Die das machen im großen Stil sind aber nicht blöde und machen das auf dem direkten Wege vom heimischen Rechner aus, sondern schicken das IP Signal vorher durch tausende Tunnel und an verschiedene Stellen, dass eine Nachverfolgung schwer und aufwendig ist. Zudem fehlt dann auch das öffentliche Interesse und diese Fälle die von Privat angezeigt werden, werden aus mangelndem Interesse dann einstellt. Ich kann dir nur soviel sagen, dass vieles seinen Ursprung aus dem Asiatischen und Russischen Raum hat, was das betrifft mit diesen Konten von Amazon und eBay.
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