Aufhebungsvertrag wegen Krankheit in der Probezeit?

vom 19.04.2018, 17:56 Uhr

A hat einen neuen Job angenommen und erkrankt bereits innerhalb der ersten Woche. Seine Erkrankung ist etwas schwerwiegender, so dass mit einem Ausfall von etwa zwei Monaten zu rechnen ist.

Der Arbeitgeber bietet dem neu Eingestellten nun zwei Optionen. Entweder A wird gekündigt oder er solle einen Aufhebungsvertrag unterschreiben und wird nach Genesung neu eingestellt. Für welche Option solle sich A nun entscheiden? Wie würdet ihr euch verhalten?

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das ist nicht gerade einfach. War es denn eine plötzliche Erkrankung oder war sie vorhersehbar und vielleicht sogar durch eigenes fahrlässiges Verhalten selbst verschuldet? Würde A denn einen ALG 1 beziehen, wenn der Job weg fällt? Wenn A auf ALG 1 angewiesen wäre und keine Sperre beim Arbeitsamt befürchten möchte, dann würde ich mit dem Arbeitgeber nach einer guten Kompromisslösung für alle Beteiligten suchen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Es war eine plötzliche Erkrankung, die keinesfalls vorhersehbar war. A hat sich vorsorglich bei der Agentur für Arbeit informiert. Dort hieß es, da er krank geschrieben sei, falle er auch bei einer Kündigung erstmal nicht ins ALG1, sondern erhalte Krankengeld. Erst ab Genesung wäre er arbeitslos, aber für den Fall hätte A noch die Möglichkeit, sich an eine Zeitarbeitsfirma zu wenden. Ein Aufhebungsvertrag zählt wiederum als Kündigung seitens A. Nur hätte A bei dieser Variante die Möglichkeit, die Aufhebung zu widerrufen, sobald er wieder arbeitsfähig ist.

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Täubchen hat geschrieben:Das ist nicht gerade einfach. War es denn eine plötzliche Erkrankung oder war sie vorhersehbar und vielleicht sogar durch eigenes fahrlässiges Verhalten selbst verschuldet? Würde A denn einen ALG 1 beziehen, wenn der Job weg fällt? Wenn A auf ALG 1 angewiesen wäre und keine Sperre beim Arbeitsamt befürchten möchte, dann würde ich mit dem Arbeitgeber nach einer guten Kompromisslösung für alle Beteiligten suchen.

Täubchen, Arbeitslosengeld würde erst einmal nicht gezahlt, weil bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es auch nicht, weil das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen besteht. Ob die Erkrankung nun absehbar oder selbst verschuldet ist, ist ziemlich unerheblich.

Der Arbeitnehmer erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Und deshalb würde ich keinem Aufhebungsvertrag zustimmen. Denn aktuell kostet der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nichts. Zudem könnte der Arbeitgeber die Probezeit mit Zustimmung des Arbeitnehmers verlängern, sofern sie bisher weniger als sechs Monate beträgt.

Außerdem darf der Arbeitgeber den lange erkrankten Arbeitnehmer nach der Probezeit erst einmal befristet beschäftigen. So kann er ebenfalls die Arbeitsleistung in Ruhe prüfen und bei Nichtgefallen leicht und unkompliziert aus dem Beschäftigungsverhältnis aussteigen.

Es gibt also keinen Grund, dem neuen Mitarbeiter zu kündigen, oder einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es bei Genesung keine erneute Einstellung gibt. Soll er eben kündigen, dann gibt es später wenigstens für eine verkürzte Dauer Arbeitslosengeld, sofern ein Anspruch besteht.

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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