Arbeiter umgelagert damit Kündigungsschutzklage nicht greift
A arbeitet in einem Betrieb mit insgesamt 12,5 Mitarbeiter. A wurde aber nun gekündigt und hat eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Der Arbeitgeber aber richtete nun durch seinen Anwalt aus, dass nicht 12,25 Mitarbeiter sondern nur 9,75 Mitarbeiter in dem Betrieb arbeiten und somit die Kündigungsschutzklage nicht greift. Der Betrieb hat eine Mutterfirma in Österreich und in Deutschland einen Sitz, in Polen einen Sitz und in England einen Sitz.
Angeblich sind nun 2,5 Mitarbeiter nicht mehr in dem Betrieb in Deutschland tätig und deswegen würden sie nicht zum Stammpersonal in Deutschland zählen. A weiß aber von diesen aufgezählten Personen, dass sie in den letzten Jahren nie in Österreich und auch nicht in den anderen Ländern gearbeitet haben und ausschließlich (2 Vollkräfte, eine Teilzeitkraft und eine Putzkraft) in Deutschland tätig waren. Die Putzkraft ist die Frau des Chefs, die Teilzeitkraft seine persönliche Sekretärin und die eine Vollzeitkraft ist der direkte Vorgesetzte von A und der andere ist auch nur in Deutschland tätig gewesen.
Ist es erlaubt einfach umzulagern um Mitarbeiter zu kündigen, dass die Kündigungsschutzklage nicht greift? Der Rechtsanwalt von A meinte, dass es zählt, wo die Leute arbeiten und hauptsächlich ihrer Tätigkeit nachgehen. Der Anwalt des Chefs aber sagt, dass es so rechtens ist. Auffällig ist, dass die Leute alle im Mai umgelagert wurden und A im Juni gekündigt wurde, aus betrieblichen Gründen. Denkt ihr, dass sich dennoch die Klage lohnt?
Das ist sehr schwierig zu beurteilen. Ich kann mir schon vorstellen, dass es vor dem Arbeitsgericht geringe Aussichten auf Erfolg für den Arbeitnehmer gibt, wenn genug Beweise für ein gezieltes Außerkraftsetzen des Kündigungsschutzes erbracht werden. Ob das juristisch aber tatsächlich durchsetzbar ist, ist die andere Frage.
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