Angeblich nicht existierender Artikel in neuem Angebot?

vom 07.08.2017, 07:34 Uhr

Ich habe immer noch Stress mit einem Ebay-Verkäufer. Dieser weigerte sich einen Kauf zu akzeptieren und hat diesen abgebrochen, da ich einen Artikel für einen Euro ersteigert habe. Nun hatte ich mich aber etwas kundig gemacht und heraus gefunden, dass der Verkäufer den Kauf nicht ohne weiteres bei Ebay abbrechen kann.

Wir hatten nun Mailverkehr und der Verkäufer behauptet steif und fest, dass ein Kauf nicht zu Stande kommen kann, da der Artikel aus der Verkaufsanzeige nicht existieren würde. Dabei stand im Angebot eindeutig, dass noch 9 Stück vorhanden wären. Das dreiste dabei ist, dass der Verkäufer genau das gleiche Angebot nun wieder eingestellt hat, allerdings mit einem Startpreis und einem Sofortkauf. Also ist ja klar, dass er lügt und der Artikel sehr wohl existiert.

Habt ihr so etwas Dreistes auch schon erlebt? Würdet ihr da die Beweise sichern und das alles einem Anwalt vorlegen? Oder würdet ihr dem Verkäufer mit diesem Fall durchkommen lassen? Wie würdet ihr da vorgehen? Sollte man sich das wirklich gefallen lassen?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Warum denn nicht? Hast du noch nie etwas von Betrug gehört der mit eBay Konten gemacht wird? Diese bedienen sich der fremden Konten, erstellen einfach Angebote auf die Konten der gehackten Personen. Das Geld wird überwiesen und Ware sieht der Käufer nie, der Verkäufer kassiert den Lack und das Geld eine dritte Person meistens über PayPal. Die Waren dazu haben nie existiert.

Teilweise merkt eBay das System das automatisch und beendet diese Angebote und manchmal sind die User schneller und beenden das. Das kann man auch, wenn man den Grund angibt das man gehackt wurde. Das geht ganz einfach und ist ein Punkt den man auswählen kann, oder auch einfach mit der Angabe am Telefon machen kann. Dann wird es gesperrt und wenn ein Artikel nie existiert hat, dann kann er auch nicht verkauft werden, somit hat der Verkäufer hier auch recht.

So nun weil das erneut eingestellt worden ist, lässt es zwei Schlüsse zu. Zum einen kann er das Konto noch lange nicht in seiner Gewalt haben oder es wurde sich erneut daran bedient, nicht selten wird dabei nämlich geschlampt und binnen 24 Stunden später passiert das erneut, oder er hat dich dreist angelogen. In diesem Fall kannst du eBay mit einschalten, darauf hinweisen und auf die Nutzungsbestimmungen und diese nehmen sich dann dem weiteren mit an. Solange du kein Geld gezahlt hast, ist dir in erster Linie auch kein Schaden entstanden, bis auf die verschwendete und investierte Zeit.

Anwalt vorlegen für 1 Euro? Dann bist du mehr Kosten los, als es dir im Endeffekt auch bringt. Der Streitwert ist so gering, dass dich damit erst einmal kein Anwalt annehmen wird und auch wenn die Chancen nicht so gering sind, wird es aufgrund wirtschaftlicher Interessen nicht verfolgt werden. Solche Dinge fangen dann erst am Summen von etwa 50 Euro an, wann es für einen Anwalt interessant wird.

Du kannst selbst einen Mahnantrag stellen mit einem Zug um Zug Zwang, sprich einen Vollstreckungstitel erwirken der die Herausgabe und Abwicklung vom Kauf her möglich macht, kostet aber auch 58 Euro vom Antrag her und geht es in das streitige Gerichtsverfahren, dann bist du nochmals um die 25 Euro los. Dazu jede Menge Papierkram, da das schriftlich vor einem Gericht verhandelt wird und nicht mit persönlichem Erscheinen, sowie Porto kosten. Willst du diese Kosten hinterher auch noch wieder, dann kommen noch Geschichten wie Gerichtsvollzieher mit ins Spiel, die für jeden Besuch um die 100 Euro kassieren und erst mal von dir haben wollen.

Damit durch kommen lassen nicht, aber auch nicht zu viel Energie verschwenden in etwas was sich einfach nicht lohnt. Du kannst es ja nun auch kaufen für den Sofortkauf wenn du es haben willst und hast damit das Teil. Oder du schaltest eBay mit ein und hoffst darauf, dass diese den Zug um Zug Zwang ansetzen und er den Verkauf abwickeln muss.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ob nun dreist oder nicht, bei solchen Fällen, würde ich da keinen großen Aufstand machen. Ich hatte auch vor Kurzem einen ähnlichen Fall und da hat mir jemand einen Preisvorschlag geschickt und anstatt diesen abzulehnen, was ich auch wollte, habe ich diesen aus Versehen akzeptiert. Das war ein absolut lächerliches Angebot, welches 90% unter dem Artikelpreis lag. Im Nachhinein habe ich den Kauf auch abgebrochen, mit dem Hinweis, dass ich mich bei der Annahme des Angebotes vertan und geirrt habe.

Ohne zu antworten oder zu reagieren, hat der Käufer den Abbruch akzeptiert. Wenn nicht, dann hätte ich den Artikel auch nicht rausgegeben, denn wer will mich denn dazu zwingen? Den Artikel habe ich nun mittlerweile wieder eingestellt, und so etwas passiert mir bestimmt nicht so schnell wieder. Andererseits, wenn ich der Käufer wäre, dann würde ich das auch etwas locker sehen und nicht deswegen gleich zu einem Anwalt rennen. Und ob dieser einen solchen Fall überhaupt übernimmt, das ist auch sehr fraglich.

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» falscher fuffziger » Beiträge: 155 » Talkpoints: 30,64 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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