Als Prüfungsmodell beim Friseur ein Pfand abgeben
Ich war neulich schon etwas erstaunt. Ich war Prüfungsmodell bei einer ersten Gesellenprüfung für das Friseurhandwerk. Ein Prüfling wurde von seinem Modell versetzt. Zwei Tage vorher rief das Prüfungsmodell an und meinte, dass sie nicht könnte. Ein anderer Prüfling meinte dann, dass die Chefin ihr empfohlen hat von den Prüfungsmodellen ein Pfand zu nehmen, welches sie erst am Prüfungstag zurück bekommen.
Ich fand das schon komisch. Denn was macht man mit dem Pfand, wenn das Prüfungsmodell dennoch nicht kommen sollte. Das Einbehalten ist bestimmt nicht rechtens. Sicher ist es nicht schön, wenn der Prüfling dann ohne Modell da steht und nicht zeigen kann, was er kann. Und ich habe am eigenen Leib gespürt, dass man schon ganz schön im Stress ist, wenn man bis zur Prüfung mit dem angehenden Friseur mit geht.
Ein Pfand allerdings habe ich nicht abgegeben und würde es auch nicht machen. Denn es ist doch so, dass immer mal was dazwischen kommen kann. Ich finde, dass es auch Vertrauenssache ist, dass man, wenn man einmal zugesagt hat, es auch durchzieht. Musstet ihr schon mal ein Pfand hergeben wenn ihr bis zur Prüfung mit dem Prüfling mitgegangen seid?
Dass man ein Pfand verlangt, höre ich hier auch zum ersten Mal. Als rechtens erachte ich es auch nicht. Es wird ja auch kein richtiger Vertrag geschlossen. Man hat wohl hier einfach Pech und muss dennoch diesen Pfand herausrücken.
Ich war noch nie Modell beim Friseur, aber ich finde es durchaus sehr nachvollziehbar einen Pfand zu nehmen und dann wird sicherlich auch niemand nicht kommen. Ich finde das nur fair. Sicherlich wäre es nicht rechtens das dann auch zu behalten, aber die Leute würde es sicherlich erst mal davon abhalten fern zu bleiben und so kann man sich sicher sein, dass die Prüfung auch stattfindet.
Und was ist, wenn man einen Grund hat, der es eben verhindert, dass man dort erscheinen kann? Welche Gründe sollen akzeptiert werden? Wie soll man das genau regeln, wenn man diesen Pfand haben möchte? Dies setzt ja auch voraus, dass man einen schriftlichen Vertrag unterzeichnet, da man es sonst nicht nachweisen kann.
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