Abgabe von Medikamenten im Notdienst verweigern?

vom 16.10.2022, 15:25 Uhr

Ich habe eben einen Bericht gelesen, in dem ein Apotheker die Abgabe eines Blasentees im Notdienst verweigert hat. Er ließ die Kundin ihre Symptome schildern und fand, dass sie damit zu einem Arzt gehört und ein Tee nicht mehr reicht. Sie ist dann wohl nicht zum Arzt gegangen oder nicht sofort, weil dann erst einmal der Ehemann bei dem Apotheker anrief und sich bitter beklagte und meinte, dass es nicht sein kann, dass er die Abgabe des Tees verweigert hat und dass er den Tee hätte abgeben müssen.

Ich muss sagen, dass ich den Apotheker hier besser verstehen kann. Sicher ist es vielleicht ärgerlich, wenn man in die Apotheke geht und den Vorsatz hat, etwas bestimmtes zu kaufen, was man dann nicht bekommt. Aber es ging ja nicht darum, dass der Apotheker die Abgabe verweigert hätte, weil er nichts verkaufen wollte, sondern es ging ihm darum, dass die Kundin schnell zum Arzt geht und es nicht noch eine längere Zeit mit dem Tee probiert, der dann vermutlich nicht gereicht hätte.

Wie sieht das Verständnis bei euch in so einer Situation aus? Versteht ihr hier eher den Apotheker, der lieber nichts verkauft und die Kundin beim Arzt wissen möchte, der in dem Moment besser helfen kann? Oder versteht ihr doch eher die Kundin, die einfach einen Tee haben wollte und nun sauer ist, dass sie diesen nicht bekommen hat?

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Das ist aber die Entscheidung der Kundin und nicht die des Apothekers. Jemanden ohne die gewünschte und nicht gefährliche Behandlung zum Arztbesuch zu zwingen, ist anmaßend und nimmt der Kundin ihr Recht zu Selbstbestimmung.

Hierzulande darf man immer noch selbst entscheiden, ob und wie man seine Erkrankungen behandeln möchte. Und wenn ich meinen aufgebrochenen Brustkrebs mit Aspirin zur Schmerzlinderung, Kompressen und Wundcreme versorgen möchte, dann darf ich das.

Es ist sicherlich sinnvoll, zum Arztbesuch zu raten und auf mögliche Risiken und Folgen der Selbstbehandlung hinzuweisen. Das erwartet man von Fachkräften. Aber die Entscheidung trifft immer der Kunde beziehungsweise der Patient.

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Wenn es sich um ein freiverkäufliches Produkt handelt, dann darf der Apotheker die Abgabe verweigern und muss nicht mal einen Grund dafür nennen. In dem Moment zählt die Apotheke, wie jedes andere Geschäft und da kann man immer einen Verkauf an den Kunden verweigern. So was nennt sich dann Hausrecht.

Soweit mir bekannt ist, sind Apotheker auch zur Beratung verpflichtet. Dem ist er nachgekommen und hat die Dame zum Arzt geschickt. Nehmen wir jetzt mal an, er hätte einfach den Blasentee verkauft. Die Frau versucht damit ihr Glück und die Harnwegsinfektion, die hier scheinbar vorliegt, wandert bis zu den Nieren und verursacht damit größere gesundheitliche Probleme. Dann kommt die Dame wieder ums Eck und gibt dem Apotheker die Schuld, weil er es ja hätte besser wissen müssen. Würde dann hier passen, dass man egal, wie man es macht, ist es falsch.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Das Thema hat mich interessiert und ich habe ein bisschen gegoogelt. Gefühlsmäßig hätte ich gesagt, dass der Apotheker das Mittel hätte abgeben sollen, wenn auch nicht müssen. Ich hätte es verkauft und gleichzeitig dazu geraten, möglichst schnell, am besten sofort, einen Arzt aufzusuchen. Ich fand zu diesem Thema den Artikel in der Apothekerzeitung interessant.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ein Arzt kann eben nicht "im Moment" besser helfen wenn es sich um einen Notdienst - also Nacht oder Wochenende - handelt. Und mit einer Blasenentzündung ist man definitiv kein Fall für die Notaufnahme. Und selbst wenn das mitten unter der Woche passiert wäre könnte es gut passieren, dass die Frau nicht gleich einen Arzttermin bekommen hätte. Soll vorkommen wenn man nicht wie der Apotheker wahrscheinlich privat versichert ist.

Ihr wird also ein Mittel verweigert, mit dem sie die Zeit bis zu einem Arzttermin vielleicht hätte überbrücken können. Finde ich sehr zweifelhaft, auch wenn es in dem Fall wahrscheinlich legal ist.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Es ist die Frage, ob es an dieser Stelle legal war. Ich sehe den Kontrahierungszwang gegeben, weil es die harmlose Linderung von akuten Beschwerden ohne angemessene Möglichkeit zum schnellen Arztbesuch geht. Die Frau wollte ja nicht eine Unmenge Paracetamol, um sich die Leber zu schießen, oder so viel Amphetamine, dass ein Drogenlabor vermutet werden müsste.

Die suchte Linderung der Beschwerden im Notdienst. Und wie lange hätte sich denn nach Meinung des Apothekers der Arztbesuch verzögert, wenn sowieso kein Arzt offen hat und der Tee nicht wirkt? Und was hätte bis zur nächsten Behandlungsmöglichkeit die erhöhte Trinkmenge, die hilft Erreger auszuspülen, geschadet?

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Probleme haben wir derzeit auch immer wieder. Meiner Meinung nach war der Apotheker in der Situation sogar zur Abgabe des Blasentees verpflichtet, weil die Frau Schmerzen und Probleme hatte. Sie einfach nur zum Arzt zu schicken war dagegen keine Lösung, weil im Notdienst eben aktuell kein Arzt greifbar ist. Ich sehe hier einen Fall von unterlassener Hilfeleistung.

Wir selbst hätten in der letzten Zeit öfter mal einen Arzt gebraucht, aber da die Probleme nicht während der Sprechzeiten auftraten, die Ärzte nur behandeln, wenn man sich Tage vorher telefonisch angemeldet hat bzw. im Urlaub oder auf Fortbildung sind, war ein Arztbesuch einfach nicht möglich! Innerhalb eines Jahres war mein Freund deshalb bereits dreimal in der Notaufnahme, denn das jeweilige Problem konnte nicht warten, bis irgendwann mal ein Arzt greifbar gewesen wäre.

Auch ich selbst bin nur durch ein Missverständnis zu einem sofortigen Arzttermin gekommen. Ich durfte mir dann einiges anhören, dass ich auf keinen Fall noch mal kommen sollte. Eine akute bakterielle Infektion, der man gerade zusehen konnte, wie sie sich den Arm herauf arbeitete (10cm in einer Stunde), sei kein Notfall, für den man sich einen Arzttermin "erschleichen" dürfe.

Insofern gab es irgendwann mal eine Zeit, wo man problemlos Arzttermine bekam. Aber in den heutigen Zeiten gibt es die einfach nicht. Das sollte auch ein Apotheker wissen! Und ich sehe auch kein Problem, einen Blasentee herauszugeben, der die Probleme wenigstens mildern könnte. Da er auch diese Hilfe verweigert hat, stehe meines Erachtens sogar auch eine Körperverletzung im Raum, denn er hatte die Möglichkeit und als Apotheker die Pflicht, die Schmerzen zu mildern, hat dies ohne echten, nachvollziehbaren Grund jedoch verweigert. Es ging um einen Tee! Nicht um starke Schmerzmittel, Betäubungsmittel oder dergleichen!

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wieso sind zu Notdienstzeiten einer Apotheke keine Ärzte verfügbar? In jeder Region gibt es einen Bereitschaftsdienst. Bei uns ist der außerhalb der normalen Zeiten der Arztpraxen im Krankenhaus zu finden. Für den Fall dass man da nicht selbst hin kann, gibt es noch den Bereitschaftsdienst, der nach Hause kommt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich denke, dass der Apotheker in dieser Situation absolut richtig gehandelt hat. Als medizinischer Fachmann hat er die Verantwortung, seinen Kunden die bestmögliche Behandlung zu bieten, und manchmal bedeutet das, sie an einen Arzt zu verweisen. In diesem Fall scheint es so zu sein, dass der Blasentee alleine nicht ausreichend gewesen wäre, um die Symptome der Kundin zu lindern. Daher war es vernünftig, sie an einen Arzt zu verweisen, der eine umfassendere Diagnose stellen und eine wirksamere Behandlung verschreiben könnte.

Natürlich ist es verständlich, dass die Kundin enttäuscht und frustriert war, dass sie den Tee nicht bekommen hat. Sie wollte wahrscheinlich schnell Erleichterung für ihre Symptome finden und dachte, dass der Tee helfen würde. Aber es ist wichtig zu verstehen, dass die Gesundheit nicht etwas ist, worüber man Kompromisse eingehen sollte. Eine Verzögerung bei der richtigen Behandlung kann zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen, die vermieden werden könnten, wenn man frühzeitig einen Arzt aufsucht.

Ich denke, dass der Ehemann der Kundin im Unrecht war, als er den Apotheker anrief und ihn wegen der Verweigerung des Tees kritisierte. Es ist wichtig, dass wir den medizinischen Fachleuten vertrauen und ihre Entscheidungen respektieren, wenn es um unsere Gesundheit geht. Es ist nicht die Aufgabe eines Apothekers, einfach alles zu verkaufen, was ein Kunde verlangt, sondern sie müssen sorgfältig abwägen, was für den Kunden am besten ist.

Insgesamt denke ich, dass der Apotheker hier in Übereinstimmung mit seinen ethischen Pflichten und Verantwortlichkeiten gehandelt hat. Es ist wichtig, dass wir medizinischen Fachleuten vertrauen und respektieren, wenn es um unsere Gesundheit geht.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Apotheker kann beraten und aufklären, im fachlichen Rahmen, allerdings finde ich es nicht richtig, wenn er dann freiverkäufliche Sachen nicht verkauft. Das ist ja einfach nicht seine Entscheidung und es herrscht kein Zwang zum Arzt zu gehen. Letztendlich geht man den Tee dann woanders holen und da finde ich, dass man das auch wirtschaftlich sehen muss und sicherlich beraten kann, aber dann auch verkaufen sollte.

Rein menschlich gesehen ist das natürlich ein löblicher Zug, auf das Geld zu verzichten, damit der Kunde auch eine gute und richtige Behandlung erfährt. Man weiß ja aber auch nicht, ob es da an dem Tag noch einen Arzt gab, der hätte besucht werden können. Das kommt ja auch ein bisschen auf die Umstände an.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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