Starker Ultraschall Hundevertreiber verstört ganzes Dorf

vom 03.10.2009, 01:21 Uhr

Ich hatte vor einiger Weile schon einmal hier über den Hund von Bekannten berichtet. Der Thread hieß "Hund bekommt neuerdings Panikattacken". In aller Kürze: Der Hund der Bekannten traute sich nicht mehr, einen bestimmten Weg entlang zu laufen, an dem seit Kurzem ein Weidezaun stand. Der Hund bekam schlimmste Panikattacken und traute sich gar nicht mehr aus dem Haus. Zu gleicher Zeit klagten plötzlich einige Anwohner in der Umgebung über starkes Unwohlsein und Kopfschmerzen. Die Frage war nun, ob das am Weidezaun liegen könnte. Möglicherweise könnte dieser eine Anlage angeschlossen haben, der mit Ultraschall Hunde abschrecken soll.

Nun hat sich also herausgestellt, dass es wohl tatsächlich so ist. Der bekannte Hundebesitzer hatte jedenfalls den Hersteller des Weidezaunes kontaktiert und ihn befragt, ob seine Zäune so eine Anlage eingebaut hätten, die mit Ultraschall Hunde vertreibt. Es stellte sich heraus, dass dem so wäre. Daraufhin hat der Bekannte von mir den Bauern, der den Zaun hat aufstellen lassen, kontaktiert. Dieser gab zu, dass sein Zaun so eine Abwehranlage besäße. Er sehe jedoch nicht ein, die Intensität zu verringern, oder aber, die Anlage komplett abzuschalten. Wieso, das weiß der Geier, denn seine Kühe wird er mit Sicherheit nicht gegen Hunde schützen müssen. Wölfe, oder andere Tiere, die Kühe reißen könnten, gibt es dort außerdem nicht. Abgesehen davon war dort früher auch schon eine Weide, die immer ohne so eine Abwehranlage abgezäunt war, und damit hatte es auch niemals irgendwelche Probleme gegeben.

Nun ist dieser "Hundeschreck" am Weidezaun wohl sehr stark eingestellt. Man kann meines Wissens die Intensität am Gerät unterschiedlich stark einstellen. Normal sollte ein Ausmaß sein, das die Hunde in vielleicht fünf Metern Entfernung vom Zaun aus, abschreckt. Das ist auch insofern wichtig, als dass dort Wanderwege entlang führen, also Wege, die von der Öffentlichkeit genutzt werden. Und diese Nutzung darf der Pächter eines daneben liegenden Grundstück ja eigentlich nicht verhindern, denn dieser Weg und der Park daneben gehört ihm ja nicht.

Nun ist es aber so, dass dort im Ort immer mehr Menschen an gesundheitlichen Beschwerden leiden, seitdem der Zaun dort aufgestellt wurde. Außerdem spielen zahlreiche Hunde verrückt. Auch solche, die nie dort entlang gelaufen sind. Viele Hunde trauen sich gar nicht mehr aus dem Haus. Das gesamte Dorf ist betroffen. Also muss diese Anlage extrem stark eingestellt sein.

Der Bauer ist uneinsichtig. An das Bürgermeisteramt und die Stadtverwaltung hat man sich auch schon gewandt, die meinten jedoch, es gäbe keinerlei Gesetz, dass so eine Anlage, egal, mit welcher Stärke, verbiete. Sie könnten dagegen also nicht vorgehen, wenn der Bauer nicht dazu zustimme. Auch an einen Tierschutzverein hat man sich mittlerweile gewandt. Der jedoch meint auch, ohne eine gesetzliche Grundlage könnte man da nichts unternehmen.

Was nun? Gibt es nicht doch eine gesetzliche Grundlage, um den Bauern dazu zu bringen, dass er seine Hundeabwehr-Anlage abstellt oder die Intensität dieser verringert?

Wie gesagt, es klagen auch schon Menschen deswegen über gesundheitliche Beschwerden, und die Tiere, auch viele Meter von dieser Weide entfernt, haben eine schreckliche, dauerhafte Panik. Leider scheint der Bauer sich ja nicht einigen zu wollen. Also, was kann man da machen? Denn ich persönlich meine, dass man es einfach nicht mehr länger hinnehmen kann, dass Mensch und Tier unter diesen Zuständen derart leiden müssen.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich fürchte, mit Berufung auf die Hunde kann man da wenig machen. Die gelten laut deutschem Gesetz immer noch als Sache und haben herzlich wenige Rechte.

Wenn das Gerät jedoch tatsächlich die Anwohner stört und andere Maßnahmen erfolglos bleiben, würde ich mal zur Polizei gehen und nachfragen, was genau man für eine Anzeige erstatten kann. Da muss es zwischen Belästigung und Nötigung irgendetwas geben, weswegen man die Benutzung eines solchen Gerätes unterbinden kann. Es kann ja nicht sein, dass so ein Zaun die Nachbarn um ihren Schlaf bringt.

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge


ka mau hat geschrieben:Ich fürchte, mit Berufung auf die Hunde kann man da wenig machen. Die gelten laut deutschem Gesetz immer noch als Sache und haben herzlich wenige Rechte.

Quatsch. Einfach mal einen Blick ins BGB (§90a) werfen.

Nichtsdestotrotz ist es tatsächlich fraglich, ob man über diese Schiene etwas unternehmen kann. Allerdings hast Du ja geschrieben, dass nicht nur die Tiere, sondern auch Menschen unter dem Zaun leiden. Vielleicht solltest Du diesbezüglich mal mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, was in dieser Hinsicht möglich wäre. Dass die Hunde davon profitieren, wäre dann in dem Fall ein angenehmer Nebeneffekt.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Quatsch, hm? Im BGB steht zwar explizit, dass sie keine Sachen sind, aber im selben, von dir zitierten Paragraphen, steht:

Auf sie [Tiere] sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."


Ich denke, ich lehne mich nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn ich ohne nachzuschauen behaupte, dass es keine extra Lärmschutzbestimmungen für Tiere gibt. Somit gelten sie in diesem Zusammenhang als 'Sache'. So wie in 99% aller anderen Fälle. Ich finde sogar dutzende Paragraphen, in denen von Tieren und Sachen in einem Atemzug gesprochen wird, aber (zumindest auf den ersten Blick) keinen einzigen, in denen ihnen irgendwelche Rechte außerhalb der Eigentumsrechte des Besitzers zugesprochen wird.

Natürlich ist in Deutschland Tierquälerei strafbar, 'Sachenquälerei' hingegen nicht. Aber darüber hinaus hat dein Haustier hierzulande schlicht und ergreifend nicht mehr Rechte, als deine Stereoanlage. Das ist zweifellos eine Schweinerei, aber ganz sicher kein 'Quatsch'.

Solange niemand direkt und im Beisein von Zeugen deinen Hund angreift, wirst du in Deutschland auch keinen Prozess gewinnen, in dem es um eben diesen geht. So ist das hierzulande nun einmal. Wenn Wawa666 also eine Änderung der aktuellen Verhältnisse bewirken möchte, wird das zwangsläufig nur dann funktionieren, wenn Menschen als Leidtragende angegeben werden.

Das dürfte aber kein allzu großes Problem sein. Es wird zwar die Beweislast beim Antragsteller liegen, aber 'Ultraschall' ist ja grundsätzlich alles, was über dem für Menschen hörbaren Frequenzbereich liegt. Der wiederum ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich und nimmt mit zunehmendem Alter ab. Wenn also in der Nähe des besagten Zaunes zum Beispiel Familien mit Säuglingen wohnen oder die Anlage nachweislich wahrnehmbare Töne produziert, dürfte es nicht allzu schwer sein, einen Gutachter zu finden, der bestätigt, dass die Anlage (potentiell) auch Menschen stört.

» ka mau » Beiträge: 203 » Talkpoints: 13,21 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ohne jetzt Haare spalten zu wollen: Tiere gelten nicht als Sachen, sondern werden nur wie Solche behandelt, was ein kleiner, aber feiner Unterschied ist. Darauf bezog sich "Quatsch", nicht etwa auf die rechtlichen (und von Dir richtig geschilderten) Ableitungen. Ansonsten sind wir ja in unserer Argumentation beieinander: Genau wie Du habe ich ja auch schon geschrieben, dass man sich deshalb nicht auf die "Schäden" bei den Tieren sondern auf die bei den Menschen beziehen soll.

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da haben sicher auch einige Hunde sich ganz schön daneben benommen. Eine Bekannte hat Ponys. Die hat sie mal auf eine Weide getan. Danach fuhr sie auf die Arbeit. Der Nachbar ließ seinen Hund heraus und dieser "spielte" den ganzen Tag mit den Ponys und rannte mit den Ponys mit. Die Ponys hatten Angst und rannten immer weiter. Als meine Bekannte heimkam, waren die Ponys kurz vor dem Kollaps.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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