Alles zum Thema Riester Rente

vom 06.11.2007, 00:34 Uhr

Wer hat noch nicht davon gehört: Die Riester Rente. Vor allem zum Jahresende hin (Stichwort: 21. Dezember) wird man fast überall mit Angeboten zugemüllt, noch schnell bei der Riester Rente zuzuschlagen und die Fördermöglichkeiten abzugreifen. Doch was steckt eigentlich hinter dem ganzen und ist es wirklich eine gute Art der Altersvorsorge?

Also, zum groben Überblick:
Die Riester Rente gibt es seit dem 01.01.2002 und finanziert sich vor allem aus Steuern durch verschiedene Zulagen und Steuervorteile, die man dadurch eingeräumt bekommt. Riester Rente heißt sie nach dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester. Sie ist auf alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte beschränkt, da noch momentaner Ausgangslage diese Personen in Zukunft wohl von einer Absenkung des Rentenniveaus und somit Leistungsniveaus der herkömmlichen Rentenversicherung, wie es jetzt bereits einsetzt, betroffen sein werden.

Bisher gab es für Ledige, die die Riester Rente in Anspruch nahmen, eine Förderung von 114 Euro pro Jahr, der Lebenspartner wird, falls vorhanden, ebenfalls mit 114 Euro pro Jahr gefördert. Für ein Kind, und hier muss man sagen, für jedes Kind, gibt es 138 Euro drauf. Kurzes Rechenbeispiel: Eine Familie mit 2 Kinder würde so 504 Euro im Jahr an Zuschüssen zur Riester Rente bekommen (114 + 114 + 138 +138). Je mehr Kinder man hat (da es nur einen Lebenspartner geben kann) desto höher fallen hier auch die Zuschüsse aus – kinderreiche Familien werden sozusagen besonders stark gefördert.

Ab 2008 werden die Förderquoten zusätzlich aufgestockt- dann soll es für jeden Single 154 Euro geben oder, falls vorhanden, für den Lebenspartner 154 Euro extra, sowie 185 Euro für jedes Kind – macht, um bei der Standard 4 Personen Familie zu bleiben, im Jahre 2008 einen Zuschuss von 678 Euro statt wie bisher 504 Euro aus. Man könnte also sagen: Diese Art der Vorsorge lohnt sich, jedoch können nur folgende Personengruppen gefördert werden und die Riester Rente in Anspruch nehmen:
- versicherungspflichtige Arbeitnehmer, welche in die Rentenversicherung einzahlen (Standard)
- Beamte (sind ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert)
- Arbeitslose (Amt zahlt hier in die gesetzliche Rentenversicherung ein), hierzu zählen sowohl Bezugspersonen von Arbeitslosengeld als auch von Arbeitslosenhilfe
- Behinderte in Werkstätten
- Gesetzlich Rentenversicherte, welche sich in der Kinder Erziehungszeit befinden
- Pflegepersonen
- Wehrdienstleistende
- Zivildienstleistende
- Bezugspersonen von Krankengeld
Selbstständige können übrigens nur dann, da dies ebenfalls möglich ist, die Riester Rente in Anspruch nehmen, wenn sie per Gesetz in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen, freiwillig (per Antrag) versicherungspflichtig sind oder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Renten-Beiträge beisteuern.

In Frage für eine Förderung durch die Riester Rente kommen Altersvorsorgen, die durch eine lebenslange Absicherung durch regelmäßige, monatliche Zahlungen gekennzeichnet sind, z. B. Rentenversicherungsverträge oder ein Auszahlungsplan mit Restverrentung. Daneben werden verschiedene Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gefördert.

Die Förderung geschieht sozusagen entweder durch eine staatliche Zulage oder durch Steuerbefreiung, sowohl für eine private als auch für eine betriebliche Altersvorsorge. Man muss jedoch die staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen, das ganze Modell ist durch den Grundsatz der Freiwilligkeit gekennzeichnet – man muss also nicht die Förderungen in Anspruch nehmen und man muss auch nicht daran teilnehmen, es ist jedem selbst überlassen.

Falls man verheiratet ist, kann übrigens mithilfe der Riester Rente jeder Ehepartner einen eigenen Versorgungsanspruch aufbauen, auch wenn beispielsweise die Frau oder der Mann eigentlich nicht zum Kreis der förderungsberechtigten Personen gehört. Wichtig ist nur, dass einer der beiden, was beim Modell einer arbeitet, einer bleibt zuhause ja der Fall ist, förderungsberechtigt ist.
Damit man durch die Riester Rente gefördert wird, müssen bestimmte Mindestbeiträge geleistet und selbst gezahlt werden, die auf Basis des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen errechnet werden. Ansonsten muss eine anteilige Zulage geleistet werden, die aber nach oben begrenzt ist.
Im Jahr 2007 waren dass 3 % des Vorjahreseinkommens, aber maximal 1575 Euro, ab 2008 sind es 4 % des Vorjahreseinkommens, aber maximal 2100 Euro.

Die Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge auf privater Basis können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung angegeben und abgesetzt werden, falls man keine Förderung in Anspruch nimmt – das Finanzamt, welches diese bearbeitet prüft automatisch, ob man hierbei „besser wegkommt“ als durch mögliche, genannte Zulagen. Man wird also nicht benachteiligt, falls man sich dafür entscheidet, aber letztendlich doch mit dem anderen Weg besser gefahren wäre.
Dies geschieht ebenfalls, bei entsprechenden Voraussetzungen, wenn es sich um Aufwendungen zur betrieblichen Altersorge im Sinne einer Pensionskasse, Direktversicherung oder einem Pensionsfonds handelt. Alternativ kann (Direktversicherung ausgenommen) die Möglichkeit genutzt werden steuerabgabenfreie und sozialabgabenfreie Zahlungen (Bruttoentgelt) zu leisten.

Falls eine Fördermöglichkeit in Anspruch genommen werden sollte, ist zu beachten, dass die später daraus resultierenden Rentenzahlungen einkommensteuerpflichtig sind. Ist vielleicht schwer zu verstehen, aber ich will es mal an einem Reichenbeispiel verdeutlichen, wieder bei der Standard Familie mit 2 Kindern:

Der Mann geht arbeiten, meinetwegen als Angestellter und die Frau ist zuhause mit den 2 Kindern. Er hat ein sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen von sagen wir mal 35.000 Euro.

Also würde er im Jahr 2007 (35.000 x 3 %) mit 1050 Euro zu Buche schlagen. Von diesen 1.050 Euro werden jetzt 114 Euro Grundzulage für den Mann abgezogen, noch einmal 114 Euro Grundzulage für die Frau und 2 mal 138 Euro Grundzulage für die beiden Kinder. Macht letztendlich 546 Euro Eigenbetrag, der geleistet werden muss, also eine monatliche Leistung von 45,50 Euro.

Kurz als Formel, gleich 2008 noch mit, da hier die Förderquoten erhöht werden:
2007: (35.000 x 3%) – 114 (Mann) – 114 (Frau) – 138 (Kind 1) – 138 (Kind 2) = 546 € p. a., also 45,50 Euro im Monat
2008: (35.000 x 4%) – 154 (Mann) – 154 (Frau) – 185 (Kind 1) – 185 (Kind 2) = 722 € p. a., knapp 60,17 Euro Im Monat

Wie gesagt, bei 1575 Euro (2007) oder 2100 Euro (2008) ist Schluss, was aber ein sozialversicherungspflichtiges Jahreseinkommen von 52.500 Euro voraussetzt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich frage mich, ob es im Endeffekt wirklich so gut ist. Aber man kann das Produkt nicht beleihen, wenn man mal kurzfristig Geld benötigt. Ich spare und weiß ich komme erst zur Rente an das Geld. Das finde ich nicht gut, aber dafür sicher auch die staatliche Förderung, damit man nicht aussteigt.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Man erkauft sich damit vor allem langfristig einen Vorteil, da die Renten ohne Zweifel, wenn unsere Generation und auch alle, die jetzt noch keine Rente beziehen, mit einem deutlich eingeschränkten Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen müssen.

Vor allem für Frauen, die zuhause sind, ist diese Art der Förderung attraktiv, da man so eben ein nettes Zubrot im Alter erhält, da Hausfrauen eben sehr wenig Rente erhalten werden, da die Tätigkeit zuhause kein sozialversicherungspfichtiges Beschäftigungsverhältnis ist.

Nebenbei: Die Riesterrente sollte man auch nicht wirklich beleihen, selbst nicht in der größten Not, da sie sich im Alter eben richtig auszahlt, vor allem aufgrund des sinkeden Rentenniveaus. Der Staat kommt einem hier sozusagen entgegen, indem er es stark fördert, sich zusätzlich privat zur gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Erst mal danke für diese Ausführung beim Threadersteller. Ist wirklich gut und verständlich gelungen.

Eine Frage habe ich noch:

Ich hatte mir auch schon einen Vortrag zur Riesterrente von einem Vermittler angehört. Der hat gesagt, dass die Rente nur ausbezahlt wird solange man seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Ich habe zwar nicht vor wegzuziehen aber weiss ich, was in zwanzig Jahren ist? Ist diese Voraussetzung noch aktuell? Ich habe deshalb noch keinen Vertrag abgeschlossen.

» Tobinger » Beiträge: 313 » Talkpoints: 2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, die Riesterrente ist an den dauerhaften Wohnsitz in Deutschland gebunden, hängt mit der unbeschränkten Steuerpflicht zusammen. Damit soll verhindert werden, dass man sich durch das Sparen am Anfang und dem Wegzug im Alter einer Besteuerung entzieht.

Warum das? Weil die Anlagebeträge in der Ansparphase nicht besteuert werden, dafür aber die Rente - würde es diese Bindung an den Wohnort in Deutschland nicht geben, so könnte man erst steuerfrei ansparen und dann vor der Rente ins Ausland ziehen und würde so theoretisch der Besteuerung entgehen. Daher die dauerhafte Bindung (zur Besteuerung).

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also werde ich dabei bleiben das Dingens nicht abzuschließen. Ich kann ja nicht ausschließen, dass ich mir im Rentenalter lieber irgendwo ein Platz an der Sonne gönne als weiter in good old Germany zu leben.

» Tobinger » Beiträge: 313 » Talkpoints: 2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

Ich würde sehr gerne auch eine Riesterrente abschließen, allerdings blicke ich durch das gewaltige Angebot durch. Kann mir jemand zu einem bestimmten Anbieter und einer bestimmten "Riesterrentenform" raten? Ich habe auch gehört, dass es solche Angebote gibt, bei denen die Verzinsung nicht immer gleich ist, sondern irgendwie fondsgebunden, aber genaueres weiß ich darüber leider noch nicht.

Wie viele Euro könnte ich wohl einzahlen? Ich bin seit einem halben Jahr in der Ausbildung und meine Ausbildungsvergütung ist nicht gerade hoch.

Viele Grüße

» Mareikel » Beiträge: 1738 » Talkpoints: 6,97 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo Mareikel,

da ich denke,dass Du auch noch sehr jung bist würde ich Dir auf jeden Fall zu einer Riesterrente mit Investmentfonds raten, da die Performance sehr viel besser ist als bei einer klassischen Riesterrente. Ich habe gerade durchgerechnet, dass Du mal unterstellt,dass Deine Ausbildungsvergütung 600 € im Monat beträgt, wäre Dein Eigenanteil um die staatliche Förderung zu erhalten 11,17€ im Monat.

An Deiner Stelle würde ich auch ersteinmal nur soviel investieren und nicht mehr. Solltest Du noch zusätzlich Geld investieren wollen würde ich Dir raten dann erstmal über den kurzfristigen Vermögensaufbau nachzudenken solange Du Dich in der Ausbildung befindest. Nach Deiner Ausbildung, wenn Du Dich in einem festen Anstellungsverhältnis befindest würde ich die Riesterrente wieder aufstocken um die volle Zulage zu erhalten oder in eine steuerlich ansetzbare Basisrente investieren.

» CoellnConsult » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,84 »


Ich habe aus einigermaßen sicherer Quelle gehört, das man als Rente erstmal seine Jahrelang eingezahlten Beiträge verplempern muss bevor man dann die staatliche Rente bekommt. Also bekommt man seine eingezahlten Beiträge nicht als Bonus oben auf die staatliche Rente drauf. Man spart also monatlich sein ganzes Leben und hat nicht einmal was davon, da die Leute die nichts in eine Riesterrente reingezahlt haben auch ihre staatliche Rente bekommen(da jeder arbeitende Bürger Rentenabgaben hat).

Ist das so richtig oder habe ich da was falsches gehört?!

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» otsego » Beiträge: 1009 » Talkpoints: -2,08 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

was ist, wenn Du immer schön einzahlst und Dich auf die Zulage vom Staat freust. Leider kann es ja nun passieren, das man vor der Auszahlung schon stirbt. Mein Mann bekommt dann zwar das eingezahlte Geld wieder, aber ich habe gesagt bekommen, dass die Förderung vom Staat weg fällt. Die könnte er dann nur bekommen, wenn er auch ein Riesterrente hat und die können wir uns beim besten Willen nicht leisten, weil er schon anderweitig zusätzlich rentenversichert ist. Da ist es doch aber günstiger mein monatlich gespartes Geld woanders anzulegen und dafür höhrer Zinsen zu erhalten. Oder etwa nicht?

Sibs

» sibs » Beiträge: 711 » Talkpoints: 3,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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