Die Steuerklasse bei Teilzeit wechseln?

vom 19.09.2009, 23:42 Uhr

Meine Frau hat vor kurzem ein Baby bekommen und sie will nun in ihrer Firma die Teilzeit beantragen wenn die Elternzeit vorbei ist. Wir sind nun am überlegen wie wir das von der Steuerklasse her am besten regeln können.

Bisher hatten wir die Steuerklassen IV IV und nun könnten wir auch in III und V wechseln, lohnt sich das wenn meine Frau in die Teilzeit wechselt? Wir möchten nicht weniger Geld haben aber auch nichts nachzahlen müssen, was ist das die beste Variante?

» DeX » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Sinnvollerweise klärt man so etwas am besten mit dem Steuerberater. Wenn Eure Gehälter unterschiedlich hoch sind (was zu erwarten ist, wenn ein Partner in Vollzeit, der andere in Teilzeit arbeitet), dann macht es Sinn, dass der Partner mit dem höheren Gehalt die Steuerklasse 3 wählt, der mit dem niedrigeren Gehalt die Steuerklasse 5. Zwar ist der Steuerbetrag am Ende des Jahres in der Regel gleich mit dem, wenn beide Partner die Steuerklasse 4 haben. Allerdings kann es gut sein, dass man durch die zunächst höhere Gehaltszahlung einen Zinsvorteil hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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