vom 07.03.2007
Talkteria: Saisonale Arbeitslosigkeit
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Saisonale Arbeitslosigkeit

Forum: Beruf & Bildung

    
Was genau muss ich mir denn unter saisonaler Arbeitslosigkeit vorstellen? Welche Berufe sind eigentlich konkret von saisonaler Arbeitslosigkeit betroffen? Das können ja eigentlich nur Berufe im Freien sein, die man nicht mehr machen kann, wenn das Wetter nicht mitspielt zum Beispiel, oder reim ich mir das falsch zusammen? Kann auch ein Bürokaufmann von saisonaler Arbeitslosigkeit betroffen sein?
  
Hägar :: Hägar :: Beiträge 175:: 0.16 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo,

ich müsste mich da noch eingehender erkundigen, aber zumindest von Teilen des Baugewerbes weiß ich, das natürlich die "Drinnen&Draussen" Berufe oft über die Wintermonate mangels Aufträgen wegen der schlechten Wetterlage von Entlassungen bedroht sind, im Baunebengewerbe (Maler, Dachdecker etc.) ist es ja sowieso möglich, jemanden von "heut auf morgen" aufgrund der Wetterverhältnisse und der daraus resultierenden schlechten Auftragslage zu entlassen (Man muss dann aber bei einer Neueinstellung die aus diesem Grund Entlassenen zu 100% wieder einstellen, alles andere ist meines Wissens illegal, aber auch nicht selten, also Kontakt zu den Kollegen halten!).

Natürlich könnten davon auch Bürokaufleute betroffen sein, falls diese in solchen "schwankenden Betrieben" arbeiten, da bei einer Geschäftsgröße von 100 gewerblichen Mitarbeitern und mindestens 30% Entlassungen davon zum Winter, sowie der sowieso stagnierenden Auftragslage auch Arbeit in den Verwaltungen wegfällt. Soweit ich weiß, sind aber kaufmännische Angestellte, was ein Bürokaufmann in aller Regel ist, davon ausgeschlossen und unterliegen dem Kündigungsschutz und können nur ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden.

Zudem glaube ich, das wenn ein Betrieb weiß, das er in den Wintermonaten mit einer stets stagnierenden Auftragslage rechnen muss, das er sich dann um die Mehrarbeit im Restjahr zu bewältigen, andere Lösungen bevorzugt.

Ich denke da nur an:
1. Betriebsferien über die Wintermonate
2. ein befristetes Arbeitsverhältnis, das "spart" die Kündigung und bei Bedarf kann ja verlängert werden (Vorsicht: befristete Arbeitsverhältnisse können vor allem bei gleichbleibender Tätigkeit nicht ewig weiter befristet verlängert werden, irgendwann "kippt" der befristete Arbeitsvertrag in einen unbefristeten, ist etwas umfangreicher zu erklären)
3. Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
4. Zur Not langfristige Praktikanten mit entsprechender Vorerfahrung, gerade wenn es nur um überschaubare und kurzfristige Arbeiten geht
5. Oder zum Winter wird, um die Zahl der Arbeitsplätze bei geringerem Pensum zu erhalten, Kurzarbeit oder Teilzeitarbeit angeordnet, auch ein etwas längeres und nicht so einfaches Thema

Ich würde aber sagen, das die Mehrheit der Verwaltungsberufe, auch bei Unternehmen, die saisonal entlassen, davon nicht betroffen sein wird, da eben Mitarbeiter der Verwaltung oft in direktem Kontakt mit der Geschäftsleitung und Geschäftsinterna stehen, vor allem Kaufleute und alle anderen "Buchhalter" so grob gesagt, und damit eine Entlassung schließlich auch bedeuten kann, das der betreffende Mitarbeiter dann mit seinem Wissen zur Konkurrenz abwandert, was ja gerade in Bereichen wie der Kalkulation oder Vertragszusätzen verheerend sein kann. Das gleiche spricht dann auch gegen Dauerpraktikanten oder andere Maßnahmen, bei denen man im Grunde ausgebeutet wird und die Mitarbeiter vergrault, nur dass das Unternehmen dann vielleicht noch ausreichende Mittel dagegen in der Hand hätte, z.B. wegen Bruchs der Schweigepflicht über Geschäftsgeheimnisse.
  
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