Schweiz: Niederlassungsgenehmigung C-EG

vom 11.08.2007, 18:59 Uhr

Nachdem man mindestens 5 Jahre in der Schweiz einer Arbeit nachgegangen ist, kann man entweder eine erneute Aufenthaltsgenehmigung B beantragen, oder aber die Aufenthaltsgenehmigung in eine Niederlassungsbewilligung C abwandeln. Diese kann, so oft wie man will, also unbegrenzt oft um jeweils 5 Jahre verlängert werden.

Diese Genehmigung erlaubt es dem Zuwanderer, überall in der Schweiz zu arbeiten, der Zugang zum Arbeitsmarkt ist unbeschränkt. Kanton und Arbeitgeber können jederzeit gewechselt werden.

Benutzeravatar

» Cala » Beiträge: 1639 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das heißt, dass eine Aufenthaltsgenehmigung abhängig ist von einer Arbeit in der Schweiz. Aber nicht für alle. Es gibt einen Ausnahme-Paragrafen in dem Ausländergesetz der Schweiz, das ist Paragraf 30. Handelt es sich um reiche Ausländer, können die Kantone eine Aufenthaltsbewilligung für Ausländer erteilen. Denn hier handelt es sich um wichtige öffentliche Interessen. Würde nicht das Geld hinter ihnen stehen, bekämen sie keine Aufenthaltsbewilligung. Aber die Aussicht auf mehr Steuereinnahmen schafft solche Kompromisse.

In erster Linie haben die Russen von dem Paragrafen Gebrauch gemacht. Und man staune, in zweiter Linie sind es die Türken, die sich in der Schweiz niedergelassen haben. Der Nachweis besonderer Beziehungen zur Schweiz fiel 2008 gesetzlich weg. Von wichtigen öffentlichen Interesse sind nicht nur Steuern, sondern auch kulturelle Gründe.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^