Nachdem man mindestens 5 Jahre in der Schweiz einer Arbeit nachgegangen ist, kann man entweder eine erneute Aufenthaltsgenehmigung B beantragen, oder aber die Aufenthaltsgenehmigung in eine Niederlassungsbewilligung C abwandeln. Diese kann, so oft wie man will, also unbegrenzt oft um jeweils 5 Jahre verlängert werden.
Diese Genehmigung erlaubt es dem Zuwanderer, überall in der Schweiz zu arbeiten, der Zugang zum Arbeitsmarkt ist unbeschränkt. Kanton und Arbeitgeber können jederzeit gewechselt werden.
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:: Cala
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