Bei einem Arbeitsvertrag, der ein Arbeitsverhältnis von mehr als 1 Jahr vorsieht oder unbefristet ist braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung B. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist jeweils für 5 Monate gültig, man darf den Job wechseln, umziehen (inkl. Wechsel des Kantons) oder sich auch selbständig machen. Die B-Genehmigung wird ebenfalls wie die L-Genehmigung vom Arbeitgeber beim jeweiligen Kanton beantragt. Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung B kann, sofern eine weitere bzw. Folgebeschäftigung mit einer mindestens einjährigen Beschäftigungsdauer vorliegt, kann die Genehmigung noch einmal um weitere 5 Jahre verlängert werden.
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:: Cala
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