Schweiz: Aufenthaltsgenehmigung B-EG
Bei einem Arbeitsvertrag, der ein Arbeitsverhältnis von mehr als 1 Jahr vorsieht oder unbefristet ist braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung B. Diese Aufenthaltsgenehmigung ist jeweils für 5 Monate gültig, man darf den Job wechseln, umziehen (inkl. Wechsel des Kantons) oder sich auch selbständig machen.
Die B-Genehmigung wird ebenfalls wie die L-Genehmigung vom Arbeitgeber beim jeweiligen Kanton beantragt. Nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung B kann, sofern eine weitere bzw. Folgebeschäftigung mit einer mindestens einjährigen Beschäftigungsdauer vorliegt, kann die Genehmigung noch einmal um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Du beschreibst, wie man eine Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz, die B - EG, erhält. Anfangen kann ich damit nichts. Denn wenn jemand vor hat, in der Schweiz zu arbeiten und dann dort auch hinzieht, wird er sich vorher genau erkundigen, was er zu beachten hat und wird dann entsprechend reagieren. Es ist eine gut gemeinte Information, aber auch nicht mehr.
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