Hallo Nici!
Das Honorar für Steuerberater ist gesetzlich festgelegt, es gibt dazu besondere Steuerberater-Gebühren-Verordnungen. Darin ist die Höhe des Honorars nach dem Gegenstandswert, also beispielsweise bei einer Einkommensteuererklärung das Einkommen minus die Werbungskosten (das hängt immer von der Art der Dienstleistung ab), gestaffelt. Daraus wird dann die sogenannte "volle Gebühr" berechnet.
Des Weiteren ist je nach Arbeitsauftrag festgelegt, wie viel Zehntel der "vollen Gebühr" der Steuerberater für die jeweilige Arbeit berechnen kann/darf. Dabei ist ihm jedoch ein gewisser Korridor erlaubt, damit auch "besondere Schwierigkeiten" berechnet werden können.
Genaue Informationen findest du in folgendem PDF-Dokument: http://www.stbkammer-berlin.de/Dokumente/StBGebVO.pdf
Da kannst du dann auch beispielsweise deinen "eigenen" Gegenstandswert einer "vollen Gebühr" zuordnen (Seite 73, Tabelle A) und dann für bestimmte Dienstleistungen ausrechnen, wie hoch die Kosten ungefähr sein werden.
Im Vergleich zu einzelnen Steuerberatern sind Lohnsteuerhilfevereine jedoch meist günstiger. Dort bezahlt man einen festen Jahresbeitrag, der sich aus der Höhe des Einkommens berechnet, und kann dort dann jederzeit um Hilfe bitten. Wenn du solch einen Verein sucht, google einfach mal, du findest bestimmt auch einen in deiner Stadt.
Gruß,
yakumo
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:: yakumo56
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