Steuererklärung - Brauche Hilfe

vom 08.09.2008, 12:06 Uhr

Ich habe im Juli diesen Jahres meine Ausbildung beendet und wurde in der Firma übernommen, in der ich meine Ausbildung gemacht habe. Zum Jahresende bzw. Anfang des nächsten Jahres würde ich gerne eine Steuererklärung machen, da ich ja dann Geld zurück bekomme wenn ich alles richtig verstanden habe. Da ich bis Juli meine Ausbildungsvergütung bekommen habe und seitdem mein Festgehalt wird ein halbes Jahr zu viel für die Steuerberechnung berücksichtigt und es bleibt dann etwas über.

Meine Frage ist nun, wie so etwas genau geht? Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, was brauche ich dafür? Gibt es günstige oder vielleicht sogar kostenfreie Programme im Internet die einem bei der Steuererklärung helfen? Wann muss ich die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt einreichen?

» DenSty » Beiträge: 230 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hall DenSty, sei mir nicht böse, es ist nicht zu überlesen, dass Du Dich bisher noch nicht mit der Materie befasst hast, denn Die Lohnsteuer wird von Deinem Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen und bemisst sich unter anderem an Deinem Bruttogehalt. Soviel Lohnsteuer zuviel (wie Du denkst) bezahlst Du also sicher nicht. Ein Lohnsteuerjahresausgleich lohnt sich aber fast immer und Du solltest wirklich eine Steuererklärung abgeben.

DenSty hat geschrieben:Meine Frage ist nun, wie so etwas genau geht? Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht, was brauche ich dafür?

Kommt darauf an. Am besten lässt Du Dir bei der ersten Steuererklärung von einem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein helfen. Das kostet zwar ein wenig, ist aber sicherer und Du bekommst dort aktuelle Hilfe, die ziemlich genau für Dich zugeschnitten ist.

DenSty hat geschrieben:Gibt es günstige oder vielleicht sogar kostenfreie Programme im Internet die einem bei der Steuererklärung helfen?

Da gibt es einige Programme, zwar kenne ich keine kostenlosen aber mit 5 € aufwärts auch recht günstige Software.

DenSty hat geschrieben: Wann muss ich die Steuererklärung spätestens beim Finanzamt einreichen?

Erstellst Du die Steuererklärung selbst, dann muss sie bis 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt sein, Fristverlängerungen bei wichtigen Gründen sind möglich müssen aber (formlos) beantragt werden. Beauftragst Du einen Steuerberater, muss dieser die Erklärung bis zum 30.09. des Folgejahres abgeben. Zwar wirst Du Anfang Juni eine Mahnung vom Finanzamt bekommen, Du kannst aber in einer Antwort darauf verweisen, dass Du einen Steuerberater beauftragt hast. Besser noch übergibst Du ihm das Schreiben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Dann noch einige Ergänzungen. Es gibt kostenlose Software und zwar direkt von der Finanzbehörde. Kann man unter dieser Adresse bekommen. Sollte man sich aber nicht unbedingt alleine ransetzen, wenn man so unbedarft ist wie du. Da ist es mit Sicherheit besser, wenn man sich erstmal professionelle Hilfe holt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wenn du noch nie eine Steuererklärung gemacht hast und dich mit den Gepflogenheiten nicht so auskennst solltest du vielleicht zuallererst einmal deine Unterlagen ordnen und dir auf einen großen Zettel schreiben was du alles so an Ausgaben hattest und an denen du das Finanzamt beteiligen willst. Im Groben sind das alle Kosten die der privaten Vorsorge dienen, also eventuelle Lebensversicherungen, Riesterrente, Bescheinigungen für vermögenswirksame Leistungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen, Haftpflicht für das Auto, private Haftpflich für dich und so weiter.

Desweiteren brauchst du deine Lohnsteuerkarte, hier sind dein Lohn, das gezahlte Kindergeld, einbehaltene Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aufgeführt. Hast du irgendwo Geld gespendet und auch eine Quittung dafür kannst du dir das auch Notieren. Auch die Rechnungen für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind Gold wert, hier zählt aber nur der Arbeitslohn (Zum Beispiel Kehrgebühren Schornsteinfeger, Wartung der Heizung). Diese Angaben werden später für die Ausfüllung des sogenannten Mantelbogens gebraucht.

Desweiteren solltest du dir notieren was für Ausgaben du hattest die beruflicherseits bedingt waren, dass sind die sogenannten Werbungskosten die in der Anlage N einzutragen sind. Hier handelt es sich sicherlich zum größten Teil um Fahrtkosten. Diese kannst du mit dreißig Cent pro gefahrenen Kilometer und Tag angeben (aber nur die einfache Strecke- ohne Rückfahrt), unabhängig davon ob du mit dem Bus oder dem Fahrrad gefahren bist. Hier auch an die Umwegskilometer denken. Zweihundertdreißig Arbeitstage werden anerkannt, Krankheitstage sind abzuziehen. Desweiteren hattest du vielleicht Fortbildungskosten die dir dein Arbeitgeber nicht ersetzt hat, auch die Fahrtkosten zum Schulungsort zählen dazu wie der Verpflegungsmehraufwand, Schreibmaterial, Fachbücher und so weiter.

An Kontoführungsgebühren kannst du sechzehn Euro absetzen sowie die Kosten für die Reinigung und Pflege deiner Arbeitskleidung. Auch wenn du deinen privaten Computer dienstlich nutzt kannst du alle damit zusammenhängenden Ausgaben wie den Computer selber, die Patronen, den Drucker, Computertisch, Internet und so weiter anteilig absetzen. Hier sind zwar einige Dinge gesondert zu beachten aber wenn das für dich zutrifft dann poste noch einmal und ich gehe noch einmal darauf ein. Jeder Arbeitnehmer hat einen Pauschbetrag von neunhundertzwanzig Euro, egal ob er Werbungskosten geltend macht oder nicht. Diese Grenze musst du allerdings erst einmal überspringen um überhaupt etwas an Werbungskosten wiederzubekommen.

Das selbe gilt für die außergewöhnlichen Belastungen. Wenn du nicht die zumutbare Eigenbelastung von drei bis fünf Prozent des Einkommens (je nach Familienstand) überschreitest bekommst du garnichts und wenn doch dann nur den Betrag der über dem Eigenbehalt liegt. Also wenn du dreißigtausend Euro im Jahr verdienst musst du mindestens neunhundert Euro selber tragen, alles was darüber liegt würde sich steuermindernd auswirken. In der Regel sind das die Krankheitskosten die nicht übernommen wurden (Zahnbehandlung). Es gibt noch andere Kriterien, hier würde ich aber mal empfehlen die Frage zu googeln da die Antwort zu weit führen würde.

Es gibt noch mehrere Formulare wie zum Beispiel für Vermietung und Verpachtung, die Anlage Kind, extra eine für Leute die viel Zinsen eingenommen haben beziehungsweise verpennt haben einen Freistellungsauftrag zu stellen und so weiter. Auch werden bestimmte Lebensumstände abgefragt wie die auswärtige Unterbringung von Kindern in der Ausbildung oder die Pflege von Angehörigen. Ich möchte hier nicht auf alles eingehen. Wenn du die Unterlagen zusammen hast kann es ans Ausfüllen der Formulare gehen. Die sehen komplizierter aus als sie sind, vieles erklärt sich von selbst. Ich empfehle dir die Formulare vom Elterportal des Finanzamtes herunterzuladen.

Gerade für jemanden der noch nie eine Steuererklärung gemacht hat übersieht vielleicht doch etwas und dafür ist die Software gut geeignet solche Fehler zu unterbinden. Auch gibt es ein Hilfsmenü was einem immer sagt was in der betreffenden Zeile auszufüllen ist. Zum Schluss kannst du eine Plausibilitätsprüfung durchführen lassen, hier werden dir alle Ausfüllfehler angezeigt. Auch kannst du dir deine eventuelle Steuerrückerstattung berechnen lassen. Wenn du das alles geschafft hast kannst du dich glücklich schätzen, dann drucke alles aus und ab geht es zum Finanzamt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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