Wie berechnet sich die Kfz-Steuer bei Saisonkennzeichen?

vom 23.03.2013, 22:30 Uhr

Ein Saisonkennzeichen erlaubt es, einen Wagen eine bestimmte Zeit im Jahr lang zu fahren; viele nutzen das beispielsweise für ein Sommerauto, was im Winter stillgelegt wird. Bei der Versicherung spart man da ganz gut, denn man bezahlt die Versicherung nur für den zugelassenen Zeitraum. Wie sieht es aber bei der Kfz-Steuer aus? Bezahlt man hier auch nur einen Teil der Steuer für das ganze Jahr, nämlich den auf den Zulassungszeitraum heruntergerechneten Beitrag? Oder gibt es hier einen Sockelbetrag, den man immer bezahlen muss und der die Rechnung daher am Ende weniger positiv ausfallen lässt?

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Der Betrag der KFZ-Steuer setzt sich bei PKW, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wurden, aus Hubraum und Emissionsgruppe, zum Beispiel Euro 3, zusammen. Bei Fahrzeugen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, spielt der CO2-Ausstoß auch noch eine Rolle bei der Berechnung. Aus dieser Berechnung geht der zu zahlende Betrag pro Jahr hervor.

Wenn man ein Auto aber nur mit Saisonkennzeichen anmeldet, dann wird jeweils ein 12tel des jährlichen Betrags pro Monat, den das Auto zugelassen ist, fällig. Mein Auto zum Beispiel, kostet 290 Euro KFZ-Steuer im Jahr. Wenn ich es aber mit Saisonkennzeichen von März bis September zulassen würde, müsste ich nur noch 170 Euro Steuern zahlen, denn 290/12*7=170.

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