Welche Arten von Unfallschaden beim Autoverkauf angeben?

vom 24.06.2012, 18:06 Uhr

Wenn man ein gebrauchtes Auto kauft, weiß man nie genau, was man kauft. Denn ob es ein Unfallwagen ist oder nicht, kann man nicht immer direkt erkennen. Manche Schäden sind auch so gering, dass man sie nicht erkennen kann oder sie wurden zwar beseitigt, aber der Wagen an sich ist ja dennoch ein Unfallwagen.

Welche Arten von Unfallschäden muss man eigentlich bei einem Autoverkauf weitergeben und welche dürfte man für sich behalten? Darf man einen beseitigten Schaden verschweigen? Darf man einen Schaden, der beispielsweise beim rückwärts einparken passiert ist und eine kleine Delle war, die beseitigt wurde, verschweigen? Darf man verschweigen, wenn eine Tür neu montiert wurde, weil einer reingefahren ist? Welche Unfallschäden muss man auf alle Fälle angeben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Einen Unfallschaden darf man nie verschweigen. Denn ein Schaden ist ein Schaden und mindert den Preis des Autos. Wenn der Schaden verschwiegen wurde und dieser dann durch welchen Grund auch immer heraus kommt, dann kann es für den Verkäufer sehr teuer werden. Sollte das Auto unfallfrei gekauft worden sein und es stellt sich doch als Unfallauto dar, dann hat man Anspruch darauf, das Auto wieder zurück zu geben.

Sollte der Unfall verschwiegen worden sein, nennt man das arglistige Täuschung und kann verklagt werden. Vor dem Kauf sollte daher immer ein Sachverständiger hinzu gezogen werden, der das Auto unter die Lupe nimmt. So kann dieser Fall dann ausgeschlossen werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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