Hallo
die normale kündigungsfrist für eine wohnung liegt wohl bei 3 monaten (sollte aber auch im mietvertrag stehen).
die wirst du evtl umgehen können, wenn du nachmieter findest, die dann vorher für dich in die wohnung gehen.
eine ausserordentliche kündigung ist im prinzip das gleiche wie eine fristlose kündigung.
diese kann in bestimmten gründen geschehen. z.b. weil die wohnung einen rohrbruch hat oder im winter keine heizungen funktionieren, halt bei gründen die das wohnen unmöglich machen.
eine ordentliche kündigung ist wenn du die kündigungsfriesten einhälst, also ganz normal gekündigt wird.
bei einer ordentlichen kündigung brauchst du keinen grund anzugeben, warum auch, da du dich ja an die vorgegebenen fristen hälst.
bei einer ausserordentlichen kündigung mußt du selbstverständlich gründe angeben.
liebe grüße von der
laufmasche
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:: Laufmasche
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