Wenn der Partner einfach nicht gehen will … was tun?

vom 20.01.2012, 09:30 Uhr

Dies ist ein heikles Thema und einige werden vielleicht spontan sagen, dass sie dann gehen würden. Aber so einfach ist es nicht immer. Stellen wir uns mal vor, dass Herr A eine Wohnung gemietet hatte, bevor Frau B zu ihm gezogen ist. Die beiden haben dann nach ein paar Jahren geheiratet und Frau B wurde auch als Ehefrau mit in den Mietvertrag eingeschrieben. Es ist eine Zweiraumwohnung. Die Küche ist mit dem Wohnzimmer zusammen, also nicht abgeschlossen. Herr B hat sehr viel Geld in die Wohnung gesteckt. Das hat er gemacht, weil der Vermieter ihm die Wohnung als Eigentumswohnung in Aussicht gestellt hat, was eventuell auch bald sein könnte.

Nun will Herr A sich von Frau B trennen. Frau B geht ständig fremd und Herr A war beim Anwalt. Aber man kann Frau B nicht dazu zwingen aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen, da erstmal beide im Mietvertrag stehen und dann auch noch beide Ehepartner das Wohnrecht in dieser Wohnung haben. Frau B meint, dass Herr A ja ausziehen kann und sie die Wohnung behält und Herr A will natürlich auch seine Wohnung, in der er so viel Geld gesteckt hat nicht einfach verlassen und Frau B überlassen.

Das Trennungsjahr sollen nun laut Anwalt, beide in der Wohnung verbringen und erst dann kann das Gericht jemanden die Wohnung zuweisen. Da Frau B zu wenig verdient um die Wohnung nach der Scheidung zu halten, hofft Herr A die Wohnung zu bekommen, da es aber nur eine 2 Raum Wohnung ist, würde Frau B wohl auch vom Amt her unterstützt werden.

Wie würdet ihr an Herrn A´s Stelle reagieren? Würdet ihr eine Wohnung aufgeben, wo ihr so viel Geld reingesteckt habt? Kann man Frau B irgendwie aus der Wohnung bekommen? Herr A will auf keinen Fall mehr mit der Frau zusammenkommen. Für ihn ist die Ehe gescheitert und er möchte nur noch die räumliche Trennung, die in seinem Fall aber nicht so einfach ist. Er will ihr nicht das Feld überlassen, was auch verständlich ist, wenn man weiß, was er alles in die Wohnung gesteckt hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ist natürlich wirklich schwierig und verstehe gut, dass Herr B nicht einfach ausziehen möchte, wenn er so viel in die Wohnung investiert hat. An seiner Stelle würde ich nochmal versuchen, mit Frau A zu reden und sie zu überzeugen, dass sie ihm die Wohnung überlassen sollte. Bei einem Anwalt war er ja anscheinend schon, der so nun auch nichts machen kann.

Ich finde ein Jahr aber schon sehr lange, wenn man dann die Wohnung noch teilen muss, obwohl man sich eben getrennt hat. Ich wüsste nicht, ob ich das durchhalten würde, dann jeden Tag meinen Ex - Partner dort zu sehen und doch noch irgendwie mit ihm zu leben. Ich denke, dass ich ansonsten doch eher ausziehen würde, wenn es mir zu viel werden würde. Es ist natürlich schade um das viele Geld, was Herr B in die Wohnung gesteckt hat. Aber wenn er sich dadurch die Nerven kaputt macht, kann man das nicht mit finanziellen Mitteln wieder reparieren.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Das ist eine ziemlich verzwickte Situation in der Herr A. da steckt, aber es ist nachvollziehbar, dass er das Feld nicht einfach so räumen möchte, nachdem ihm die Wohnung sogar als Eigentumswohnung in Aussicht gestellt wurde. Diese Aussage hat mich eigentlich schon auf eine mögliche Lösung gebracht. Der Vermieter scheint ein angenehmes Verhältnis zu Herrn A. zu haben und möglicherweise kann hier etwas erreicht werden. Wenn der Vermieter Herrn A. und Frau B. fristgerecht eine Kündigung zustellt und danach einen alleinigen Mietvertrag mit Herrn A. eingeht, wäre Frau B. quasi gezwungen, sich eine andere Wohnung zu suchen.

Eine weitere Lösungsmöglichkeit wäre eventuell ein psychiatrisches Gutachten welches besagt, dass es für Herrn A. eine unzumutbare Härte bedeutet, noch ein Jahr lang mit Frau B. zusammen zu leben. Dieses Gutachten könnte auch beinhaltet, dass es für Herrn A. besonders hart wäre, wenn dieser die Wohnung verlassen müsste, insbesondere in Anbetracht der bereits investierten, finanziellen Mittel. Ob und wie so etwas möglich ist, müsste Herr A. einfach seinen Anwalt fragen, dieser sollte auch die Möglichkeit haben, ein psychiatrisches Gutachten bei Gericht zu beantragen.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist eine heftige Situation und ich kann gut verstehen, dass Herr A die Wohnung nicht aufgeben möchte, vor allem da Frau B ja nicht in der Lage wäre, ihm seine Unkosten aus zu bezahlen, wenn sie die Wohnung übernehmen würde. So ganz kann ich nicht nachvollziehen, wie das mit dem Trennungsjahr - das ja Trennung von Tisch und Bett bedeutet - in einer Zweizimmerwohnung funktionieren soll, aber da wird der Anwalt schon wissen, ob das geht oder nicht. Leider hat Herr B wenig Möglichkeiten, Frau A vor der Zeit aus der Wohnung zu bekommen. Für den Verweis aus einer gemeinsamen Wohnung braucht es schon gravierende Ereignisse wie zum Beispiel häusliche Gewalt. Ob so einfach ein psychiatrisches Gutachten zu bekommen ist, das eine unzumutbare psychische Härte nachweist, wage ich zu bezweifeln - da müsste Herr B es schon schaffen, Frau A für unzurechnungsfähig erklären zu lassen. Das fände ich allerdings etwas sehr extrem.

Die Idee mit der Kündigung und dem anschließenden Eingehen eines neuen Mietverhältnisses rein mit Herrn A ist im Prinzip eine gute Idee. Aber eben nur im Prinzip: der Vermieter bräuchte einen guten Kündigungsgrund wie zum Beispiel Eigenbedarf. Der muss aber reell sein und da geht Eigenbedarf dann nicht, wenn anschließend Herr A wieder Mieter wird. Wenn Frau B einen solchen Vorgang durchschaut - und das wird sie, wenn sie nicht ganz doof ist - hat sie jeden Grund eine Klage gegen den Vermieter einzureichen. Da kann dann eine gewaltige Summe an Schadensersatz auf ihn zukommen und ich glaube nicht, dass ein Vermieter das riskieren würde.

Ich sehe für Herrn B leider wenig Möglichkeiten, Frau A aus der Wohnung zu bekommen, aber ich bin auch keine Anwältin. Am besten sollte er das mit seinem Anwalt besprechen, der ihm da korrekt raten kann.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich halte diese Situation für unzumutbar. Ein Trennungsjahr kann doch nicht in einer kleinen Zweizimmerwohnung verbracht werden. Sicherlich wird Herr A bevor Frau B zu ihm zog, eine vollständige Einrichtung gehabt haben, die nun von beiden je nach Bedarf benutzt wird. Das kann doch nur Reibereien geben und das ein Jahr lang.

Da Frau B fremdgegangen ist, dürfte es nicht einfach sein, wenn beide in dem Schlafzimmer die Nacht verbringen. An Herrn A`s Stelle würde ich keineswegs im Wohnzimmer/Küche auf der Couch schlafen. Ehrlich gesagt, würde ich ihr das Leben zur Hölle machen, so dass sie freiwillig ausziehen würde. Es ist ja auch berechtigt, wenn Herr A den Auszug von Frau B fordert

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Das ist ein wirklich sehr heikles Thema. Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass Herr A seine Wohnung, die ihm schon "von Anfang an" gehört hatte, weiterhin behalten möchte, zumal er bereits sehr viel Geld in diese investiert hat. Die Tatsache, dass seine Frau ihm fremdgeht, aber das Feld nicht räumen möchte ist mehr als ärgerlich und würde mich an seiner Stelle auch nicht ruhen lassen. In einer Zweizimmerwohnung, die eine offene Wohnküche besitzt bringt ein obligatorisches Trennungsjahr vermutlich noch weiteren Frust und Ärger mit sich.

Leider weiß ich nicht, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass Herr A seine Wohnung in einem Jahr wieder für sich alleine zugesprochen bekommen kann. Schließlich ändert die Eheschließung vieles und wenn sie vorher keine eindeutige Gütertrennung vereinbart haben, dann wird die Wohnung inklusive der gesamten Einrichtung nach dem Trennungsjahr "gerecht" durch zwei geteilt und gesetzt den Fall, der Mann dürfe die Wohnung behalten, so könnte entschieden werden, dass er die Hälfte ihres Wertes an seine Frau abtreten müsste, weil sie durch die Ehe einen gewissen Anspruch darauf hätte. So etwas könnte gut möglich sein, auch wenn ich persönlich es gänzlich unfair finden würde.

Ich vermute, dass es für Herrn A am besten wäre, freiwillig die Wohnung zu verlassen und das Trennungsjahr mit weniger Streit und Kontakt zu seiner "Noch-Frau" zu verbringen, auch wenn es ihm ein Dorn im Auge sein wird, seine Wohnung zu verlassen und das Feld freiwillig zu räumen. Meines Erachtens hat er mehr Recht auf diese Wohnung, aber es wäre vermutlich die vernünftigere Entscheidung, auch wenn es jetzt recht hart und ungerecht klingt.

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Die Situation ist eventuell nicht die beste, aber der Anwalt hat in meinen Augen etwas "schlecht" beraten. Wenn die Frau dermaßen oft Fremd geht, dann ist es für den Mann eine Unzumutbarkeit die Wohnsituation noch aufrecht zu erhalten. Ich würde mir da eventuell mal eine zweite Meinung bei einem anderem Anwalt einholen?

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» Alchemist_Sehrtraurig » Beiträge: 134 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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