Gilt Produkttester als steuerpflichtiger Nebenjob?

vom 12.01.2012, 23:10 Uhr

Viele von euch sind ja auch Produkttester, wie ich hier einigen Threads entnehmen konnte. Dabei bekommt man ja auch oft Sachen im großen Wert geschickt, die man testen kann. Wenn man Glück hat, dann kann man sehr viele Sachen testen und man bekommt auch viele teure Sachen zugeschickt. Es sind ja quasi auch Einnahmen, die man da hat. Müssen eigentlich Produkttester diese Sachen, die sie zugeschickt bekommen auch versteuern? Ist es ein steuerpflichtiger Nebenjob den man hat, wenn man Produkttester ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Da scheiden sich die Geister, aber die Info von meinem Steuerberater war eigentlich eindeutig: Die Dinge, die man zum Testen bekommt, müssen ebenfalls mit angegeben werden. Allerdings mit einem gängigen Marktwert und nicht mit dem Höchstwert. Ebenfalls zählen normalerweise die Proben dazu, aber die kann man, da sie zum Verteilen gedacht sind, zwar angeben, aber nicht berechnen. Solange du im Monat unter 400 Euro bleibst, ist das auch weiter kein Problem. Wenn du aber bereits einen 400 Euro-Job ausübst, dann wird es knifflig. Denn dann fragt zwar das Finanzamt nicht unbedingt nach, aber die Krankenkasse wird dich anschreiben. Wenn du Familienversichert bist kostet dich die monatliche Krankenversicherung um die 145 Euro bei den Ortskrankenkassen.

Ebenfalls müssen auch die Gutscheine von Dshini oder von Talkteria angegeben werden. Denn das ist eine Geldwerte Vergütung. Also aufpassen bei dem was man angibt.

» Rheanna » Beiträge: 639 » Talkpoints: 3,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Grundsätzlich sind alle Einnahmen zu versteuern, aber bis 410 Euro pro Jahr bleibt ein Nebenverdienst außen vor. Außerdem wäre der Aufwand durch nichts zu rechtfertigen, den man zur Ermittlung und zur Eintreibung der Steuer betreiben müsste. Wer die 30 Millionen Euro Nachzahlung eines Herrn Hoeneß sieht, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Finanzämter mit so etwas erst gar nicht befassen.

Die Grenze von 450 Euro gilt für Minijobs, die der Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent versteuern kann, wodurch die Einkommenssteuer als abgegolten gilt. Dies gilt allerdings nur bei Angestelltenverhältnissen!

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 21.04.2014, 16:45, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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