Haustier in der Wohnung nicht gestattet

vom 26.07.2011, 14:05 Uhr

Man gehe von dem Fall aus, das Mieter M eine neue Wohnung mietet. Der Mietvertrag wurde bereits unterschrieben und und M möchte nun einziehen. Nun bemerkt M, dass er übersehen hat, dass Vermieter V bei der Reglung zur Tierhaltung mit Kugelschreiber "nicht gestattet" hingeschrieben hat. Mieter M hat aber nun eine Katze und hat diese zwei Worte überlesen und nur die normale Reglung beachtet, in der steht, das eine Haltung nur nach Vereinbarung erlaubt ist.

Jetzt die Frage, kann V von vornherein die Tierhaltung verbieten oder hat M die Chance mit V nochmal zu reden und um Erlaubnis bitten.

» AshleyChrystal » Beiträge: 79 » Talkpoints: 44,50 »



Wenn V Pech hat, erlaubt der Vermieter im Nachhinein die Katzenhaltung nicht und aus einem Mietvertrag, der ordnungsgemäß unterschrieben ist, kommt man so leicht nicht raus. Wenn V ganz viel Pech hat, muss V entweder die Katze abgeben, ober sie muss die Wohnung kündigen und 3 Monate für eine Wohnung Miete zahlen, die sie nie bezogen hat.

Ich würde mal versuchen mit dem Vermieter zu reden. Wenn V einfach mit Katze einzieht, kann der Vermieter fristlos kündigen, weil V vertragsbrüchig ist. Und dann steht V mit Katze auf der Straße. Ich frage mich allerdings, wie man so einen Passus überlesen kann. So ein Mietvertrag wird doch zusammen durchgelesen, bevor man ihn unterschreibt und wenn ich eine Katze habe, dann frage ich doch auch nach der Tierhaltung.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Er kann zwar um Erlaubnis fragen, viel wird es jedoch nicht nützen, da es ausdrücklich im Mietvertrag geschrieben steht. Jeder Vermieter hat das Recht bei einem Mietverhältnis die Tierhaltung zu verbieten. Das muss dann der Mieter im Vornherein abklären und sich im schlimmsten Fall dann auch nach einer neuen Wohnung umsehen. Kleintiere, wie zum Beispiel Hamster, dürfen jedoch auch ohne Einverständnis des Vermieters gehalten werden.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



In erster Linie hat der Vermieter ja klar ausgedrückt, was er davon hält, wenn Tiere mit einziehen. Da hat M schon mal schlechte Karten. Aber deswegen würde ich noch lange nicht aufgeben und die Chance nicht nutzen und einfach mal fragen. In seltenen Fällen sagen die Vermieter dann doch ja. Meistens wollen sie sich das Tier dann anschauen und davon überzeugen, dass es nichts kaputt macht.

Hast du denn eine Tierhaftpflichversicherung? Einige Vermieter sind gnädiger, wenn man so etwas besitzt, denn wenn etwas kaputt gehen sollte wegen der Tiere, dann wird es ersetzt. Weiterhin ist es ohnehin so, dass man die Wohnung so übergeben muss,wie man sie bekommen hat und das kann man durchaus versuchen als Argument zu nehmen. Denn wenn die Katze irgend etwas anstellt, muss man es einfach selber zahlen und dafür sorgen, dass es so aussieht, wie vorher.

Sollte der Vermieter sich aber nicht überzeugen lassen, kannst du da nichts machen. Du hast eben den Vertrag unterschrieben und dir hätte dann klar sein müssen, dass eine Katze nicht erlaubt ist. Folglich hast du dann zwei Möglichkeiten: wieder ausziehen oder die Katze abgeben. Aber ich würde es trotzdem immer erst damit versuchen, dass du da nochmal nett anfragst.

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» winny2311 » Beiträge: 14978 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Jeder Vermieter hat das Recht zu sagen, dass keine Haustiere gestattet sind. Es ist sein Eigentum und darum kann er auch darüber bestimmen, wer mit wem einzieht. Ich kenne das gleiche Problem von einer Bekannten. Die hatte auch diesen Satz überlesen. Allerdings kann ich das nicht verstehen, wieso man das in einem Mietvertrag überlesen kann. Auch sie hatte eine Katze, die sie natürlich nicht abgeben wollte. Sie hat nochmal den Vermieter darauf angesprochen, dass sie es einfach übersehen hatte. Nach einer längeren Diskussion, haben sich die Beiden geeinigt, dass die Katze mit einziehen darf. Allerdings verbot der Vermieter, falls die Katze sterben sollte, sie sich keine neue Katze holen darf, die wieder in der Wohnung lebt. Sie hat die Vereinbarung so akzeptiert, ist dann aber später trotzdem ausgezogen und die Katze lebt immer noch.

Ich würde vorschlagen, dass man einen Versuch starten kann, ihn darum zu bitten, dass die Katze mit kann. Fragen kostet ja nichts. Und mehr als "nein" sagen, kann er auch nicht. Aber demnächst einfach besser den Mietvertrag lesen.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bin der Meinung, dass man solch einen handgeschriebenen Eintrag – schon allein wegen der Auffälligkeit der Kugelschreiber-Eintragung – nicht übersehen kann. Ist es möglich, dass der Eintrag erst später erfolgte, nach der Unterschrift des zukünftigen Mieters? Vielleicht hatte der Vermieter vorab die Änderung vergessen. Das wäre zu klären wegen der Katze.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Da es von Vornherein im Vertrag stand, ist es natürlich ungünstig, wenn man so etwas überlesen hat. Allerdings könnte das Kugelschreiber-Geschriebene ja auch nachträglich hinein geschrieben worden sein (ich frage mich nämlich auch, wie man so etwas überlesen kann). Fragen kann man aber auf jeden Fall nochmal! Bei meiner Mutter steht beispielsweise auch im Mietvertrag, dass Tierhaltung nicht gestattet ist, aber auf Nachfrage hat sie dann doch eine schriftliche Erlaubnis für den Hund bekommen. Dort wurde auch gesagt, dass einem so etwas nicht verboten werden könne, aber ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ungünstige Situation würde ich mal behaupten. M kann natürlich versuchen nochmals mit V zu reden. Er könnte V sagen, das er diesen Satz überlesen hat, und ob die Möglichkeit besteht das er mit der Katze einziehen darf. Evt. hat V ja ein Einsehen und erlaubt die Katzenhaltung doch. Wobei ich dies eher nicht glaube.Allerdings sollte M nicht auf die Idee kommen, mit der Katze ohne Zustimmung einzuziehen. Den so etwas kann eine fristlose Kündigung der Wohnung nach sich ziehen. Das Einzigste wo kein Vermieter eine Tierhaltung verbieten kann, ist wenn es sich um Kleintiere wie Vögel, Hamster, Kaninchen oder ähnliches handelt.

» tearsdontlie1979 » Beiträge: 424 » Talkpoints: -0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich denke die Person hat sich nicht ausreichend genug um die Wohnung gekümmert, denn wenn man schon ein Haustier hat dann fragt man das auch den potentiellen Vermieter bei einer Besichtigung oder aller spätestes bei der Vertragsunterzeichnung noch einmal und geht nicht einfach davon aus, dass es gestattet ist. Ebenso ist es ein Fehler, den Vertrag nicht genau durchzulesen denn ansonsten wäre das auch aufgefallen.

Wie schon gesagt wurde, ein Vermieter muss Katzen als Haustiere nicht akzeptieren da diese nicht unter die üblichen Kleintiere fallen die gar nicht verboten werden können, sofern sie in Käfigen gehalten werden und die restlichen Mieter im Haus nicht belästigen. Bei Katzen, Hunden, Vögeln geht man davon aus, dass sie andere Mieter belästigen und stören können auch wegen der Lautstärke und deswegen bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Nachzulesen auch hier. Deswegen kann ein Vermieter sehr wohl einen Hund oder eine Katze verbieten, jedoch kann er keinen Hamster verbieten solang es sich im üblichen Rahmen handelt. Möchte nun jemand 100 Hamster in seiner Wohnung haben, braucht er trotzdem eine Genehmigung, da es nicht der üblichen Menge entspricht. Grundsätzlich würde ich jeden Vermieter über Tierhaltung informieren, dass es hinterher nicht zum Ärger kommt.

Da er es bereits im Vertrag ausgeklammert hat, wird er wohl auch im nach hinein bei einem Gespräch der Sache nicht Zustimmen was ich auch verstehen kann, da ansonsten jeder so kommen könnte. Somit hat die Person wohl Pech gehabt, und darf entweder die Katze abschaffen oder kündigt diese Wohnung direkt wieder und darf die 3 Monate Miete bezahlen, auch wenn diese Wohnung nicht vom Mieter bezogen worden ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ich frage mich ehrlich gesagt auch, wie man eine Wohnung anmieten kann, ohne zuvor zu fragen, wie es in der Wohnung mit der Tierhaltung aussieht. Wenn man ein Tier hat und eine Mietwohnung beziehen will, sollte das doch eine der ersten Fragen sein, die man stellt. Mietverträge sollte man sich natürlich komplett durchlesen und nicht nur überfliegen und ich denke auch, dass gerade Einträge mit Kugelschreiber besonders auffallen sollten. Nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und M kann nur noch versuchen, das Beste aus der Situation zu machen.

An Stelle von M würde ich noch einmal versuchen, mit dem Vermieter zu reden. Hier im Haus gibt es eine Mietwohnung. Mich hatte es etwas gewundert, als derjenige, der sie vermietet hat, in seiner Anzeige bei Immobilienscout darauf hinwies, dass Tiere nicht erlaubt seien - obwohl er selbst in seiner anderen Wohnung im Haus auch mit einem Haustier lebt. Letztendlich zog aber doch jemand mit Hund ein - dem dritten Hund in diesem Haus. In dem Fall war es wohl möglich, mit dem Vermieter zu sprechen. Das muss natürlich nicht auf alle Vermieter zutreffen, aber versuchen kann man es. M kann allerdings nichts erwarten, sondern nur hoffen. Ich würde mir an Stelle von M nicht zu große Hoffnungen machen, da der Vermieter offensichtlich explizit die Haltung von Tieren ausgeschlossen hat.

Im Notfall muss M sich halt überlegen, wie er sich schnell wieder von der Wohnung trennt. Ich fände es ziemlich charakterlos, ein Haustier abzugeben, nur weil man nicht in der Lage war, einen Mietvertrag zu lesen. Im schlimmsten Fall muss M die Wohnung eben drei Monate lang bezahlen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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