KFZ Steuern automatisch mit Lohnsteuer verrechnen?

vom 13.07.2011, 15:35 Uhr

Wir haben vor ein paar Wochen die Lohnsteuererklärung abgegeben und erwarten auch ein Teilbetrag wieder zurück. Nun ist allerdings auch noch die KFZ Steuer fällig. Wird diese dann automatisch von dem Guthaben aus unserer Steuererklärung verrechnet, oder muss ich diese doch überweisen?

Bei uns wäre dies das erste mal das beide fast gleichzeit zusammen fallen und daher bin ich mir nicht sicher ob das Finanzamt diese beiden Dinger gleich mit einander kombiniert und verrechnet.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Es würde mich sehr wundern, wenn diese beiden Steuerarten automatisch verrechnet werden würden. Zumal auch nicht mal gegeben ist, dass dies möglich ist, nachdem bei einer gemeinsamen Veranlagung bzgl. der Lohnsteuer es ja sein kann, dass das Geld gar nicht allein der Person gehört, welche die Steuerschuld hinsichtlich der KFZ Steuer trägt. Daher wird es schon so sein, dass dieser Posten explizit überwiesen werden muss.

Im übrigen wäre mir persönlich hier auch die Vermischung der Daten zu weitgehend. Im einen Fall (wenn es um die Lohnsteuer geht), werden alle zugehörigen Daten und Vorgänge erfasst. Selbstverständlich fallen hier auch zugelassene Fahrzeuge darunter, und eigentlich ist ja klar, dass dafür auch Steuern zu bezahlen sind. Aber die Stelle welche für die KFZ Steuern zuständig ist, sollte hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens oder aber der Summe der übrigen Werbungskosten losgelöst sein. Hier spielen alle anderen Angaben, welche für die Lohnsteuer wichtig sind, gar keine Rolle. Eine Trennung der Aufgaben halte ich für sehr wichtig und sinnvoll.

Dann sollte bedacht werden, dass es natürlich nicht üblich ist, dass die Abrechnung bzgl. der Lohnsteuer und der Fälligkeit der KFZ Steuer (wobei die ja auch mehrfach im Jahr anfallen kann, wenn eben z.B. zwei Autos, ein Wohnmobil und ein Motorrad Teil des im Haushalts sind) nicht zeitgleich fallen. Dann wäre der bürokratische Aufwand, im einen Fall eine Verrechnung vorzunehmen, im anderen nicht, extrem hoch und nicht zu rechtfertigen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Sowas dürfte nicht möglich sein, da es sich ja um verschiedene Steuern handelt und um Steuern die nicht von den gleichen Insitutionen erhoben werden. Die Einkommenssteuer geht ja sowohl an Bund, Land und Gemeinde, die KfZ-Steuer dagegen nur an den Bund. Du kannst also gar nicht einfach so beide Steuern gegeneinander verrechnen. Da müsste bei der Einkommenssteuer ja nochmal explizit durchgerechnet werden, wieviel deiner Steuerrückerstattung auf den Bund ausfallen.

Abgesehen davon weißt du ja noch gar nicht definitiv, dass ihr etwas zurückbekommt und zum anderen ist euer Antrag ja noch lange nicht bearbeitet. Die Bearbeitung kann sich ja durchaus auch mal länger hin ziehen. Du wirst also ganz normal deine KfZ-Steuer bezahlen müssen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Da es sich dabei um verschiedene Abteilungen beim Finanzamt handelt, wird da nichts automatisch verrechnet. Du musste also deine KfZ-Steuer schon selbst überweisen. Wobei es schon seit Jahren so ist, das man nur noch ein Fahrzeug zugelassen bekommt, wenn man dem Lastschriftverfahren zustimmt.

Einzig, wo beide Sachbearbeiter zusammenarbeiten, so jedenfalls meine Kenntnisse, wenn man versäumt die KfZ-Steuer zu überweisen. Mein Nochgatte hatte das vor einigen Jahren mal verschwitzt und dann hatte man diesen Betrag gleich mit der Rückzahlung aus der Einkommenssteuer verrechnet.

Das soll jetzt aber kein Ratschlag sein, das du die KfZ-Steuer nicht überweisen sollst. Denn damit kannst du dir unter Umständen, wenn du einen sehr eifrigen Sachbearbeiter hast, sehr schnell ein Verfahren einhandeln und du findest dein Auto mit einer Parkkralle vor.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wie bereits gesagt wurde, sind die KFZ-Steuern und der Lohnsteuerausgleich zwei verschiedene Dinge, die im Finanzamt auch unterschiedlich berechnet werden. So wirst Du über beide Dinge separat informiert werden und die Fälligkeit der KFZ-Steuern hat nichts mit dem zu erwartenden Lohnsteuerausgleich zu tun.

Bei uns ginge es auch so nicht, da die Steuer direkt vom Auto abgezogen wird. Eine andere Bezahlmöglichkeit gab es bei Anmeldung des Autos vor knapp 2 Jahren nicht mehr und ich glaube, dass es auch bei anderen Finanzämtern inzwischen so ist, dass die Steuer nur noch per Lastschrift eingezogen wird, wenn das Auto kürzlich angemeldet wurde.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Es gibt sicher Möglichkeiten, dass die Lohnsteuer-Rückzahlung mit der KfZ-Steuer verrechnet wird - automatisch passiert das aber definitiv nicht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Allerdings habe ich schon einmal einfach formlos darum gebeten, die Rückzahlung aus der Einkommensteuer (in Deinem Fall der Lohnsteuer) mit der KfZ-Steuer zu verrechnen. Das ging auch problemlos. Nur muss man das halt beantragen.

Eine weitere Möglichkeit wäre unter Umständen auch, wenn eine Steuererstattung ansteht, aber an anderer Stelle Steuerschulden bestehen. Aber das ist ja bei Euch nicht der Fall und sicher auch nicht empfehlenswert, weil sicher mit Mehrkosten verbunden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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