Umzug - Ummeldung beim Finanzamt?

vom 16.01.2011, 22:50 Uhr

Vor einiger Zeit habe ich im Internet einen Ratschlag gelesen, dass man sich bei einem Umzug beim Finanzamt um-melden sollte. Diesen Rat habe ich aber ehrlich gesagt nicht verstanden. Ist es wirklich so, dass man dies tun muss? Ich habe vorher noch nie gehört, dass man überhaupt beim Finanzamt angemeldet ist. Ich persönlich hatte noch nie etwas mit dem Finanzamt zu tun und habe dort somit auch noch nie meine Adresse hinterlassen. Müsste ich mich dann bei einem Umzug trotzdem dort neu anmelden? Was würde dies für einen Sinn ergeben und zu welchem Zweck wäre dies gut?

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hey,
also extra ummelden musst Du Dich nicht. Denn spätestens bei der nächsten Steuererklärung wird das Finanzamt wissen, dass Du umgezogen bist. Eine Pflicht ist es nicht!! Ich habe mich auch nie umgemeldet und bin schon mehr als 5x umgezogen.

» sarah872 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 1,39 »


Nein, beim Finanzamt musst du dich nicht extra ummelden. Es sei denn, das du von denen Post erwartest, dann wäre es sinnvoll, wenn du denen deine neue Anschrift mitteilst. Denn die meisten Ämter versenden ihre Schreiben nicht mehr mit der deutschen Post und da kommt selbst mit Nachsendeauftrag dein Schreiben halt nicht an.

Ansonsten gibst du bei der Steuererklärung einfach an, das du umgezogen bist. Das wird da auch extra abgefragt. Dazu welches Finanzamt vorher für dich zuständig war und deine alte Steuernummer. Die lassen sich dann die Daten übermitteln, so das du dich um nichts weiter kümmern musst.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Also beim Finanzamt muss man sich nicht ummelden. Allerdings ist es Pflicht, seinen Wohnort umzumelden. Weitere infos findest du hier

» Marco706 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,22 »



Ich kann ebenfalls bestätigen, dass man sich beim Finanzamt nicht ummelden muss, wenn man umgezogen ist. Schaden kann es natürlich nichts, besonders dann nicht, wenn man weiß, dass man noch Unterlagen zugesendet bekommt. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

Vor en paar Jahren war es noch so, dass du beim Anmelden deines neuen Wohnsitzes im Rathaus oder beim Bürgerservice, je nach dem wie es bei dir heißt, angeben konntest, dass du deine Lohnsteuerkarte dann von dem dortigem, zuständigen Amt bekommst. Damit hat sich dann scheinbar auch schon die "Anmeldung" beim neuen Finanzamt erledigt.

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Nein, beim Finanzamt musst du dich nicht extra ummelden. Es sei denn, das du von denen Post erwartest, dann wäre es sinnvoll, wenn du denen deine neue Anschrift mitteilst.

Nicht nur, wenn man explizit Post erwartet, auch wenn ein Vorgang noch nicht abschließend bearbeitet ist (ausgenommen natürlich vorläufige Bescheide, deren Vorläufigkeit unter Umständen erst nach langer Zeit aufgehoben wird). Denn da muss man auch nach längerer Zeit noch mit Post rechnen.

Ansonsten wie schon beschrieben, reicht es, wenn man beim nächsten Kontakt mit dem neuen Finanzamt das bisher zuständige Amt angibt. Dazu gibt es in so ziemlich jedem Vordruck einen Abschnitt und auch in entsprechender Software gibt es die Möglichkeit das anzumerken.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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