Verjährung offener Schulden von Verstorbenen?

vom 11.08.2010, 14:46 Uhr

A´s Vater ist vor 7 Jahren gestorben. Vor 14 Tagen kam ein Gläubiger auf A zu und A bekam einen Brief, dass noch etwa 10 000 Euro offen stehen würden, die A als Erbe von dem verstorbenen Vater übernehmen sollte. Es waren Schulden, die durch die Renovierung des Hauses entstanden sind, die der Vater von A vor seinem Tod noch in Auftrag gegeben hat und die auch noch vor seinem Tod gemacht wurden.

A wußte nicht, dass diese Forderungen noch nicht beglichen waren. Der Gläubiger sagte auf Anfrage von A, warum er sich jetzt erst meldet, dass er nicht wußte, dass A`s Vater gestorben ist und dies erst vor einigen Monaten in Erfahrung gebracht hat. Briefe wären immer zurückgekommen und dann hat er erfahren, wo A wohnt.

Muss A diese Forderungen begleichen? Sind diese nicht nach mehr als 7 Jahren verjährt? Was kann A machen, dass er diese Schulden nicht begleichen muss? Das Haus ist zwar sozusagen schuldenfrei, was er von seinem Vater geerbt hat, aber das Bargeld ist in Umbauarbeiten geflossen. Muss A nun eine Hypothek aufnehmen für die 10 000 Euro?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eigentlich sind die Schulden offiziell verjährt, es sei den der Gläubiger hatte kein Tilgungsdatum genannt und seine Forderung praktisch nicht auf einen bestimmten Zahlungsraum fest gelegt.

Anders sieht es aus wenn er die Rechnung mit Tilgungsdatum bereits vor 7 Jahren gestellt hatte, dann ist es verjährt. Hat er aber ich sage mal die Arbeit verrichtet und dem Schuldner die Begleichung des Betrages noch offen gelassen, dann ist es in offiziell noch nicht verjährt. Die Verjährungsfrist würde dann praktisch mit dem Brief den du bekommen hast 3 Jahre betragen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Normalerweise heißt es ja, dass Forderungen schon drei Jahre nach Ablauf des Jahres verjährt sind, indem sie entstanden sind. Im oben genannten Fall wären die Schulden also durchaus verjährt. Hat der Gläubiger allerdings einen Titel erwirkt dann ist die Forderung erst nach 30 Jahren, also noch nicht, verjährt.

Allerdings ist das bei geerbten Schulden nicht ganz so einfach. Hier sind weitere Fragen zu beantworten, deren ganze Dimension sicher am besten ein Anwalt überblickt. Da wären zum Beispiel solche Fragen ob das Erbe ausgeschlagen oder angenommen wurde. Wenn es angenommen wurde, unter welchen Bedingungen das geschah.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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